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Hallo,
für den kleinen Minianbau (B = 2,40 m, L=4,50m ) soll die Dämmung und Verblendung im Bereich des Anbaus abgebrochen werden. Der verbleibende Verblendpfeiler von ca. 34 cm (gelb) ist nicht tragfähig. Der komplette Verblendpfeiler bis zur Ecke ist ca. 62 cm breit. Der Verblendsturz wurde nicht fachgerecht mit Konsolanker Winkel o.ä. abgefangen. Wahrscheinlich nur konstruktiv mit Bewehrungseisen im Betonsturz und bewehrten Lagerfugen und den Rest über Gewölbewirkung. Die Überlegung ist, die Verblendung an der Traufseite abzutrennen. Eine senkrechte Trennfuge gibt es nicht. Ich weiß nicht, wie ich die Sache angehen soll. Nachweisen kann man da nix. Mir fällt nur ein: Verblendung über den beiden Giebelfenstern abbrechen, Konsolanker einbauen, Verblendmauerwerk neu herstellen. Habt ihr noch eine Idee?Grüße Anhänge: |
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Letzte Änderung: von HerrLehmann.
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Irgendwie scheinen in der Ansicht die maßlichen Proportionen (horizontal) nicht zu passen.
Egal ... zwar ist Verblend sicher nicht für die Standsicherheit des Bauwerkes relevant, insofern könnte man partiell davon absehen den großen EC6 zu rezitieren, aber hier würde ich auch sagen, dass der verbleibende Pfeiler nicht darstellbar ist. Ob er nun tatsächlich die vollen vertikalen Verblend Lasten aus dem Fenstersturz bekommt sei dahingestellt. Wenn Gewölbewirkung mitspielt, geht die spätestens nach dem Einschnitt der Trennfuge den Bach runter. Wie auch was sein mag, man kann es nicht vertrauenswürdog einschätzen. Entsprechend ja, Verblend soweit als nötig rückbauen und neu herstellen. Konsolanker über Fenster? - verlockend, aber dann sollte schon klar sein, dass der echte Fenstersturz selbst das auch aufnehmen kann. Ansonsten Winkel als Einfeldträger ... oder Fertigstürze. camino.de/Ordnerinhalt_farbig_incl._Fotoseiten.pdf |
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@Deo Vielen Dank für deine Einschätzung. Die Bedenken mit dem Einschnitt einer Trennfuge direkt an der Ecke habe ich auch.
Allerdings gibt es auf der Traufseite auch eine Öffnung. Der Pfeiler bis zur Öffnung ist ca. 60 cm breit. Bei einer Trennfuge in Verlängerung der Leibung bleibt der Pfeiler voll erhalten. Die dahinter liegende Verblendung soll weg. Bei dieser Variante habe ich keine Bedenken. Siehst du das auch so. Und wenn auf der Giebelseite Schäden geben sollte, kann ich argumentieren, dass die Abfangungen nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Grüße Anhänge: |
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Ja, reinschauen können wir nicht und das muss der Bauherr mittragen. Meistens machen das die privaten ja auch.
Das Haus macht nicht den Eindruck, als sei der Bauherr "anstregend". Es muss halt nur kommuniziert sein, auch auf dem Positionsplan und in der Statik. Und ganz ehrlich ... wenn ich die Länge des Giebelfensters sehe, dann müsste dort im Verblendsturz für ein wirksames Gebäude schon ein deutlich erkennbarer Stich (f) vorhanden sein. Anderenfalls (H = M/f) kommen irre H-Kräfte raus und die hätten schon lange die Verblendecke weggedrückt. mal so überschlagen: q = 0.115*18*1.10 = 2.30 kN/m M=2.30*3.0^2/8 = 2.60 kN/m (echt saugrob gerechnet) Der Stich sei 2cm, da quasi nichts zu sehen ist. H =2.6/0.02= 130 kN .... geht gar nicht. Das Teil trägt niemals als Gewölbe (es werden wohl nicht mal 2cm zu finden sein.) Insofern hat bisher die Abfangung ihren Dienst getan. Nur obendraufpacken sollte man nichts mehr.
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Der (rechnungsmäßige) Bogenstich am scheitrechten Bogen beträgt 1/3 der Steinhöhe und leitet sich von der Annahme ab, dass die Druckresultierende am Scheitel einen Abstand von einem Sechstel von der Systemlinie (Mitte Steinhöhe) nach oben und und am Kämpfer einen von einem Sechstel von der Systemlinie nach unten hat.
Nur der Vollständigkeit halber, auch wenn es nichts an der Aussage ändert., dass der Sturz kein statischer Bogen sein kann. |
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> Bogenstich am scheitrechten Bogen beträgt 1/3 der Steinhöhe
aus Interesse, ich habe mal die Angaben 1/3 bzw. 1/6 aufskizziert und verstehe es nicht so richtig, davon ausgehend dass im Bogenstein keine klaffende Fuge auftreten soll ist klar dass die Ausmitte 1/6 ist. Aber das ist doch unabhängig von der Stichhöhe? zur Stichhöhe beim scheitrechten Bogen ich kenne es so, Stichhöhe = 1/8 bis 1/12 der lichten Spannweite gilt z.B. auch bei den preussischen Kappendecken ba. Ergänzung: bis grad über ein Skript gestolpert Scheitrechter Bogen, Stichhöhe z = 1/50 der Spannweite In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Letzte Änderung: von ba.
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