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In Brandenburg sind es die Anlage 8.1 und 8.5 der Bauvorlagen-Formulare.
8.5 ist für kleine Wohnhäuser ohne Kriterien einzuhalten. Sachsen hat sowas nicht, also dort immer mit Kriterienhäkchen. |
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Hab da gerade so einen Fall: - GK 1 in Bayern, nach Kriterienkatalog prüfpflichtig. - Chef sagt, wenns sowieso geprüft wird braucht man keinen KK mit der Baubeginnsanzeige abgeben. - Chef fordert mich auf die Baubeginnsanzeige als Bearbeiter für den Massivbau zu unterschreiben (Chef nicht nachweisberechtigt) - Jetzt gibt es aber weitere (externe) Tragwerksplaner die diversen Stahlbau für das BV berechnen. -> wenn kein Kriterienkatalog abgegeben wird, wer ist für die Koordinierung aller TWP zuständig? Zitat KK: "Werden die Standsicherheitsnachweise durch mehrere Tragwerksplaner erstellt, erfolgt die Koordinierung durch den Unterzeichner" Der Entwurfsverfasser ist mit seiner Leistung fertig (Architektur und Bauantrag). -> Müssen die anderen TWP eventuell für ihren Part auch die Baubeginnsanzeige unterschreiben oder wird sowas "untern Tisch gekehrt"? -> wenn das BV sowieso geprüft wird, muss dann unbedingt ein nachweisberechtigter Ingenieur die Baubeginnsanzeige unterschreiben oder kann das in dem Fall der Chef machen - schließlich repäsentiert er den Aufsteller. Mich würde zu diesem Thema eure Meinungen interessieren! Grüße Schröder |
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