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Ach Statiker,
Was willst du uns mit deinem ausschweifenden Ausflug in die Niederungen des Föderalismus sagen? Die von dir verlinkten NRW-Bestimmungen stammen aus dem Jahre 2005, sind also für das BV von 1980 nicht von Belang. Und die Brückenklassen DIN 1072 sind bei Hofkellerdecken zu beachten (s. dein eigener Link Ziffer 6.3.1). Naja, selbst die NRW-Fassung von 2005 erwähnt die DIN 1072 und da stehen eben die Radlasten. Wer lesen kann... Der Hinweis auf die Schwingbeiwerte stammt, wie schon geschrieben, aus der 1980 gültigen DIN 1055 Bl.3, Juni 1971. Und da wären wir wieder bei der Ausgangsfrage. Gruß mmue |
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Zitat:
"3 Zu Abschnitt 6.3.1 3.1 Abschnitt 6.3.1 wird von der Einführung ausgenommen. Statt dessen gilt folgende Regelung: Der nach DIN 1072: 1985-12 Tabelle 2 geforderte Nachweis für eine einzelne Achslast von 110 kN darf entfallen. Die Verkehrslast darf als vorwiegend ruhend eingestuft werden und braucht auch nicht mit einem Schwingbeiwert vervielfacht zu werden." Bitte einfach mal lesen vor dem kommentieren, der platte Hinweis auf eine Norm ist irreführend. So ähnlich war es schon immer, auch 1980, nur die entsprechenden Anwendungsrichtlinien von 1980 soll sich raussuchen wer will. |
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Ach Statiker,
Warum zitierst du so selektiv? Hättest ja all die Hinweise auf die div. Brückenklassen mit zitieren können. Aber dann hättest du ja schreiben müssen, dass für die Hofkellerdecken dann doch die Brückenklassen DIN 1072maßgebend waren. Verstehe... Und die von dir jetzt ins Spiel gebrachte Achslast von 110 kN stammt aus einer Vorschrift von 1985. Also auch nix mit 1980... Warum kommentierst du denn hier zu einem Bau von 1980, wenn dir die Vorschriften von damals nicht so bekannt sind und du dir die auch nicht raussuchen willst? Gruß mmue |
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Bevor hier noch ein Streit ausbricht ... erst mal vielen Dank für die Beiträge.
Es geht hier zwar explizit um eine TG-Decke - aber eigentlich prinzipiell die Frage, ob es eine chronologische Zusammenstellung gibt oder jemand für sich gemacht hat, da ich sicherlich nicht der einzige bin, der mit alten Lastansätzen konfrontiert wird. Nachdem diese TG statisch geprüft wurde (und sicherlich die meisten - zumindest in Bayern - geprüft wurden) sollte es ja auch einheitliche Regelungen geben / gegeben haben. |
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Letzte Änderung: von ibkern.
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"Nachdem diese TG statisch geprüft wurde (und sicherlich die meisten - zumindest in Bayern - geprüft wurden) sollte es ja auch einheitliche Regelungen geben / gegeben haben."
das ist ja was der Kollege nicht begreifen will, es gab dmals keine bundesweit einheitliche Regelung, auch nicht immer eine einheitliche Regelung für ein komplettes Bundesland. Dann gab es noch Auslegungen durch die Prüfingenieure, in Bayern auch noch durch die LGA usw. usw. Das nutzt Ihnen aber alles nix für den konkreten Fall, Sie müßten schon die Bestandsstatik in die Finger bekommen, alles andere ist rum geraten. Alternativ dazu bleibt eine Einschätzung. Nicht befahrene Hofkellerdecken waren schon damals mit einer Verkehrslast von 5,0 kN/m² nachzuweisen. Je nach Konstruktion und Belag kann man da über einen Lastvergleich Fahrzeug mit 7,5 t nachdenken. Im Zweifelfall würde ich die Feuerwehr mal Fragen " ...wie viel hättet ihr denn gerne .." |
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Habe im Moment exakt so einen Fall auf dem Tisch liegen (Bayern):
- TG-Decke BJ 1971 (FW-Zufahrt zu Gebäuden mit > 12m Anleiterhöhe): Statiker hat mit 9 To Fahrzeug gerechnet - Prüfstatiker hat das zum Glück noch auf 12 To hoch korrigiert - 1993 wurde eine Nachrechnung mit einem 14 To Fahrzeug durchgeführt und gerade so durch den Statiker und Prüfstatiker durchgewunken (13,4% Überschreitung der Längsbewehrung wurde akzeptiert, da es sich um eine Kurzzeitbelastung handelt) - Wir sollen die Decke nun auf ein 16 Tonnen Fahrzeug überprüfen..... Berechnung und Bewehrungspläne liegen vor. 20cm Decke, 3-Feld Träger mit bis zu 7,4m Stützweite. Auch mit Berechnung im FEM keine Chance (ca. 10% Überschreitung). - Versuche gerade noch mit der Feuerwehr in Kontakt zu treten, ob vielleicht ein DLK 16 zur Verfügung steht, welches bei Alarmierung durch die ILS losgeschickt wird. Hoffnungen, dass sie sich darauf einlassen habe ich allerdings wenig. - Ggf. lässt sich auf für den "Notfall" argumentieren, dass im Brandfall nur die FW-Spur befahren wird und ich im Restbereich statt 3kN/m² nur auf 1,0kN/m² gehe. Aber hier ist sicherlich auch viel "Goodwill" der Beteiligten erforderlich. - Wenn alles nichts hilft, wird es wohl auf Stahlträger rauslaufen...... |
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