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Schlitze in 11er Mauerwerk 19 Mär 2021 14:37 #70675

Sehr geehrtes Forum,
neulich musste ich auf eine Umbau-Baustelle.
11er Hlz- Wände, tragend und der Elektriker hat einmal  links und höhenversetzt rechts waagerecht geschlitzt.
Nun sollte ich entscheiden was gemacht werden soll.
Statiker: Decke beidseitig abfangen, Wand zurück bauen und neu erstellen.
Bauleiter: Decke beidseitig abfangen, kaputte Steine rausstemmen und neue einmauern.
Polier: Schlitz säubern, nässen, und mit Unterstopf-Mörtel zufugen.
Kaufmann: Wie Polier, aber mit PU-Schaum.

Frage: Was ist den nun richtig ?
Freue mich auf Antworten
Otti1701

 

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Letzte Änderung: von otti1701.

Schlitze in 11er Mauerwerk 19 Mär 2021 15:06 #70676

Wen würden Sie im Schadensfall als ersten anvisieren?

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Schlitze in 11er Mauerwerk 20 Mär 2021 17:37 #70686

Sehr geehrtes Forum,
neulich musste ich auf eine Umbau-Baustelle.
Welche Rolle spielst Du bei diesem Geschehen?

11er Hlz- Wände, tragend und der Elektriker hat einmal  links und höhenversetzt rechts waagerecht geschlitzt.
 

Auf welche Länge, in welcher Höhe?

Nun sollte ich entscheiden was gemacht werden soll.
Statiker: Decke beidseitig abfangen, Wand zurück bauen und neu erstellen.
Bauleiter: Decke beidseitig abfangen, kaputte Steine rausstemmen und neue einmauern.
Polier: Schlitz säubern, nässen, und mit Unterstopf-Mörtel zufugen.
Kaufmann: Wie Polier, aber mit PU-Schaum.

Frage: Was ist den nun richtig ?


Was der Polier vorschlägt, ist Pfusch, es sei denn, die Schlitze sind klein
und liegen nicht in kritischen Bereichen der Wand, was der Statiker
überprüfen müsste, gegebenenfalls durch eine Rechnung.
Der Bauleiter hat einen vernünftigen Vorschlag gemacht, allerdings muss
sichergestellt sein, dass durch das rausstemmen nicht weitere Wandbereiche
gelockert werden.
Das muss der Statiker überprüfen und dann die Maßnahme genehmigen oder verwerfen.

es

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Schlitze in 11er Mauerwerk 21 Mär 2021 08:06 #70689

Erste Rückfrage: Als was wurdest Du auf die Baustelle gerufen?
Statiker/Bauleiter/Polier/Kaufmann?

Aber erst mal auch nicht so wichtig.
Ein Handwerker hat bei einem  Fehler/Mangel immer ein Nachbesserungsrecht.
Daher ist er erst mal in der Pflicht. Wenn er das nötige Fachwissen nicht aufbringt,
muss er eine entsprechende Person beauftragen. Das kann dann z.B. der Objekttragwerksplaner sein.

Wenn jetzt "zu früh" entschieden wird: "Wand raus - neu"  und der Elektriker dann
nachweist, dass es mit z.B. "ausmörteln" getan wäre, können die Mehrkosten bei
dem hängen bleiben, der in der Situation gar nicht befugt war, Anweisungen zu geben.

Ich bin da mal "reingefallen".  Es gab einen Mangel, ich habe als Statiker vorgeschlagen
das mit dem Produkt XY der Firma AB zu sanieren. Der Unternehmer hat das brav gemacht
und danach eine Rechnung mit Gutachten präsentiert, dass das mit dem Produkt ZZ der Firma
CD gleichwertig 30% günstiger gewesen wäre. Die Rechnung der Mehrkosten ging direkt an mich.
(Natürlich hat er die Produktkosten extrem niedrig angesetzt, was nach Katalogpreisen nicht reel war)

Also mein Tipp: Erst mal nicht aus "Gutmütigkeit" zu schnell entscheiden.

Ich gehe sonst mit prostab überein, die Bauleiterlösung sollte geprüft werden,
ich würde ihn nur so korrigiern, das es nicht heißen sollte: "Das muss der Statiker überprüfen"
Sondern: "Das muss EIN Statiker überprüfen".  Eben weil meiner Meinung nach erst mal nicht grundsätzlich der
Objektstatiker dran ist. - Der Elektriker könnte sich auch einen anderen suchen.
 
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Schlitze in 11er Mauerwerk 21 Mär 2021 08:34 #70690

Ich gehe sonst mit prostab überein, die Bauleiterlösung sollte geprüft werden,ich würde ihn nur so korrigiern, das es nicht heißen sollte: "Das muss der Statiker überprüfen"
Sondern: "Das muss EIN Statiker überprüfen".  Eben weil meiner Meinung nach erst mal nicht grundsätzlich der
Objektstatiker dran ist. - Der Elektriker könnte sich auch einen anderen suchen.
 

Völlig korrekt und sehr wichtig. Man ist als Tragwerksplaner nicht in der Pflicht sich solcher Situationen anzunehmen. Es muss derjenige eine ordentliche Lösungsmöglichkeit bieten, der die Situation verursacht hat. Man ist nicht einmal in der Pflicht die vom Verursacher beigebrachte Lösung zu prüfen.

Es kann allerdings aus strategischer Sicht in Bezug auf das Verhältnis zur Rohbaufirma, Architekt und Bauherr sinnvoll sein sich nicht zu sperrig anzustellen. Sich aber Haftungen in die Tasche zu stecken für das was andere verursacht haben, ist nicht so zielführend.

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