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Gast
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Hallo Fachkollegen!
Wir sind mit der Entwurfsplanung eines größeren Gebäudes beauftragt. Nun wünscht der AG vorab einen Lastenplan, da eine Pfahlgründung erforderlich ist. Die Gründung bearbeitet ein anderes Büro. Ich sehe den vorgezogenen Lastenplan als besondere Leistung. Wie kann ich dafür ein Honorar ermitteln. Heft 3 AHO haben wir nicht. WER kann helfen? Gruß Luk |
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Hallo,
AHO Heft 3: Vorplanung: Ziff. 2.2 Aufstellen eines Lastenplans (überschlägig): 5-7% Entwurfsplanung: Ziff. 3.5 Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Lastübergabepläne: 1-2% Wenn ihr nur die Entwurfsplanung aber nicht die Vorplanung im Auftrag habt stellt sich die Frage, wer denn die Lph. 2 erbringt. Oder ist die faktisch nirgendwo beauftragt? Soll ja vorkommen. Kleiner Tip: Besorg dir Heft 3. Kostet nicht viel und ist das Geld wert. Es macht keinen Sinn, hier die zugeh. textliche Erläuterung abzuschreiben. Gruß mmue |
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hi,
bei über 5% honorarplus würde ich mir das AHO-heft gönnen ![]() grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Nein, es wird gespart, egal was es kostet ![]() |
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