zur Verkehrslast in Dachbodenräumen gab's vor vielen Jahren schon mal einen Beitrag hier im Forum. Dem entnehme ich, dass bei Wohnhäusern
bei H <= 1.80 m: qk = 1.00 kN/m2 und
bei H > 1.80 m: qk = 2.00 kN/m2
anzusetzen sind.
Die alte VPI-NRW-Vorschrift mit qk = 2.00 kN/m2 bei H > 0.80 m scheint nicht mehr gültig zu sein.
Ist das so, oder hat jemand was Neues von irgendeinem VPI o.ä.?