Hallo Yilmaen,
das Schneefanggitter betrifft nur Steildächer, bei denen man die Schneelast entsprechend der Neigung abmindern darf, weil ein mehr oder weniger großer Teil des Schnees abrutscht (wenn kein Schneefanggitter da ist)
Auf Flachdächern wird die Schnneelast abgemindert, weil man davon ausgeht, dass ein Teil des Schnees verweht wird und nicht auf dem Dach bleibt.
Bei sehr gro0en Dächern geht der Formbeiwert hoch auf 1,0, weil da der verwehte Schnee nicht runterfällt sondern nur an anderer Stelle auf dem Dach liegen bleibt.
Schönen Tag
Diego