Servus Markus,
danke für den Input. Wie du korrekt schreibst wäre das numerisch nachvollziehbar, jedoch aus meiner Sicht nicht EC-konform.
Im Anwendungsfall Grabentiefe >0,5m und b>2*(max h1,h2) schreibt die Norm vor, dass kein Graben vorliegt und man die Regelungen nach 5.3.6 (Höhensprünge an Dächern) oder 6.2(Verwehungen an Wänden und Aufbauten) anwenden muss. 5.3.6: Hier wäre für my,2 der wert aus my,s + my,w. Nachdem my,s=0 ist (Neigung Attika <15°) bleibt für my,w der minimale wert über -> 2*h/sk=2*0,51m/3,0kN/m²=0,34. Gleiches ergibt sich für Kapitel 6.2. my,1 wäre mit 0,80 (Flachdach) anzusetzen.
Nachdem aber aus den Bildern 5.6 bzw. Bild 6.1 eindeutig hervorgeht, dass my,1 bzw. my,2 NICHT addiert werden (sind ja unterschiedliche Lastverteilungen - Fall (i) und Fall (ii)) wäre deine vorgeschlagene Addition für den den o.a. Anwendungsfall nicht EC-konform. Daher wäre nur my,1 oder my,2 anzusetzen. Der maximale Wert mit my,1=0,80. (Fakt ist, die Attikahöhe mit 0,51m schneit es ja komplett ein wenn sk=3,0kN/m² ist und man mit einer wichte von 2,0kN/m³ rechnet ergibt dies eine Schneehöhe von 3/2=1,5m). Daher ergibt sich bei Attikahöhe h=0,51m eine Schneelast am Dach von 2,40kN/m² und bei Attikahöhe 0,49m ein Schneelast am dach von 3,38kN/m²......was aus meiner Sicht sehr unlogisch erscheint oder?
für weiter Anregungen wäre ich sehr dankbar. Vielleicht hat damit auch schon mal ein österreichscher Kollege zu tun gehabt? lg und schönen Advent.