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die sagt auf 20 seiten (2013), du darfst alle gebäude- und bodenmechan. nachweise für bau- und endzustand führen - u.a gleiten, exz., grundbruch. was davon man ersetzen bzw. genauer/anders nachweisen kann (da gibts einen passus) hat sich mir noch nicht aufgedrängt. jedenfalls kann man mit einer pseudoplanung (eben: die berühmte 1,25m-ansage .. und ende) auf die nase fallen. zu den kunstharzen bei rolligen böden: das wird, wegen materialpreis und erf. mengen, teuer und, btw, auch injektionszemente bestehen anscheinend aus goldstaub Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Danke zeemann für die Einschätzung. Das mit "nachträglich Wand erzeugen" war mit ein Grund warum ich bei dem Uretek Zeug in dem Fall auch Bedenken habe. Wir haben das bei ein paar BVH schon gemacht, aber da ging es eben um die Druckfestigkeit vom Boden selbst, und nicht um eine nachträgliche Unterkellerung. Mit "reguläre Unterfangung" ist wohl "abschnittweise mit Betonkörper Unterfangen" gemeint? Ich muss mich wegen der Kosten nochmal erkundigen, rein technisch wäre es wohl die sinnvollste und sauberste Lösung. PS: Mir war das Zitieren in der alten Foren-Version lieber |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Die hier im Forum verwendete Software ist grottenschlecht, wenn man sieht wie einfach und präzise da andere Foren Software funktionieren. |
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