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Hochlochziegel und Stahlträger - geht das? 07 Nov 2020 10:12 #69330

Hallo nochmal,
Oliver020 schrieb:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist der Hochlochziegel nicht das Problem. Egal ob HLZ oder KS, die Aussteifung des Hauses verschlechtert sich. Und bei einem möglichen Erdbeben wäre das nachteilig, richtig? Würde der Eigentümer denn gegen Bauvorschriften verstoßen? Muss das abgeklärt werden? Also benötigt er eine Baugenehmigung, wenn tragende Wände im Spiel sind?
VG
.... dass der HLZ kein Problem sei, habe ich nicht festgestellt, ist aber nachzuweisen, klar.
Ob der Nachweis der Standsicherheit zu führen ist und/oder auch geprüft werden muss, sagt dir die Landesbau-Ordnung bzw das Bauamt. Die Landesbauordnungen sind nicht genormt sondern recht
unterschiedlich abgefasst, jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung, das macht Aussagen
von "Ausländern" schwer.
galapeter97

Grüße galapeter97

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Hochlochziegel und Stahlträger - geht das? 07 Nov 2020 11:12 #69331

ist das alles, was an "plan" rumfliegt?
als übersicht für einen prüfer nett, als ergänzung zur stat. berechnung sinnvoll - aber für die ausführung eher unbrauchbar, da gehören noch einige details -zeichnerisch- geklärt.

btw, wundert sich noch jemand über die beiden zur wahl gestellten stahlprofile?
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Hochlochziegel und Stahlträger - geht das? 07 Nov 2020 11:50 #69332

Moin,
es gibt einen Bauherrn und es gibt einen Statiker. Welche Funktion hast du denn bei diesem Bv am Samstag in ziemlicher Zeitnot ? Was für Nachweise außer für den Stahlträger gibt es noch?

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Letzte Änderung: von HerrLehmann.

Hochlochziegel und Stahlträger - geht das? 07 Nov 2020 14:44 #69333

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, spielt doch erstmal gar keine Rolle.
Viel wichtiger ist, dass die Konstruktion standsicher ist.

Dazu muss eine statische Berechnung mit einer ordentlichen Lastermittlung erstellt werden.
Nachzuweisen sind der / die Stahlträger, die beiden Mauerwerkpfeiler, die Lastweiterleitung im Kellergeschoss und selbstverständlich eine Aussage zur (Erdbeben) - Aussteifung und zum konstruktivem Brandschutz.

Weiterhin muß für den Handwerker ein Ausführungsplanung mit allen wesentlichen Angaben gezeichnet werden.
Der Statiker kann planerische Verantwortung nicht auf den Unternehmer abwälzen.

Ein Mauerwerkspfeiler aus HLZ 12 (gibt es die ?) kann evtl. andere Maximallasten als ein Mauerwerkspfeiler aus KS 12 haben, das muß man rechnen.

Einen HE-B 220 (wenn dieser tatsächlich erforderlich ist) in Verbindung mit einem 17,5 cm Mauerwerkspfeiler halte ich zumindest für grenzwertig, kenne aber die Lasten nicht.

Diese Dinge muß alle der Statiker klären, kein anderer.

Sowas kann sich dann auch schnell in Statiker-Kosten von 800-1.500 EUR widerspiegeln, darunter ist es nicht zu machen, wenn man 1-2 Ortstermine (Inaugenscheinnahme und Abnahme) mit einkalkuliert.

Wenn der Statiker günstiger war, hat er wahrscheinlich einfach keinen Bock mehr,
aber ggf. auch nur eine nicht zu akzeptierende Arbeit abgeliefert.

ACHTUNG: Diese Aussagen sind alles Spekulationen auf Basis von viel zu wenig Wissen über den konkreten Fall.

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Hochlochziegel und Stahlträger - geht das? 07 Nov 2020 20:31 #69335

Hallo zusammen,
zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen.
Zur ersten Frage: Die Eigentümer sind wir selbst. Ich habe mich nur nicht getraut mich als Laie in einem Statiker-Forum anzumelden. Bitte seht mir das nach. Aber ich habe gehofft hier euren fachkundigen unverbindlichen Rat zu bekommen.
Nein, das ich nicht alles was an Plan vorliegt. Es gibt eine aufwändige Statikberechnung mit der Empfehlung einen Stahlträger einzubauen mit den in meiner Datei angegebenen Parametern. Alternativ kann statt des KS12 auch eine Stahlstütze eingebaut werden. Die Frage, ob statt des KS12 auch HLZ 12 verwendet werden kann, blieb mir der Statiker schuldig und verwies auf den Bauunternehmer, der mich wiederum auf den Statiker verwiesen hat.
Wenn ich dich (zeemann) richtig verstehe, hätte das ein Statiker beantworten müssen. Dieser ist übrigens nicht vor Ort gewesen und hat anhand der Bauunterlagen die Statik erstellt. Den HEB 220 hat ein anderer Statiker bereits ebenfalls für ungeeignet erachtet, weil dieser breiter wäre als die Wand selbst.
Ja, der Statiker war deutlich günstiger!

Okay, ich denke ihr ratet mir also das ganze nochmal mit HLZ 12 durchrechnen zu lassen?

VG

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