Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2

THEMA:

Statische Berechnung als Werkstudent? 22 Okt 2020 17:53 #69205

Hallo liebe Statiker,
Ich bin seit ca. 1 Jahr als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und stelle mit meinem Bachelor Abschluss (ohne weitere beruflich Erfahrung) statische Berechnungen auf, bspw. Einfamilienhäuser, Hallen...
Mein Chef unterschreibt als Unternehmer und ich als Sachbearbeiter.
Darf ich überhaupt als Werkstudent statische Berechnungen aufstellen? Wer haftet den zivilrechtlich/strafrechtlich falls etwas/jemanden passieren sollte. Vorallem Anfangern passieren Fehler ganz schnell. Wie in jedem Beruf lernt man durch Erfahrung.
Könnt ihr mir das Rat geben?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Statische Berechnung als Werkstudent? 22 Okt 2020 18:31 #69206

TheStatic schrieb: Hallo liebe Statiker,
Ich bin seit ca. 1 Jahr als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und stelle mit meinem Bachelor Abschluss (ohne weitere beruflich Erfahrung) statische Berechnungen auf, bspw. Einfamilienhäuser, Hallen...
Mein Chef unterschreibt als Unternehmer und ich als Sachbearbeiter.
Darf ich überhaupt als Werkstudent statische Berechnungen aufstellen? Wer haftet den zivilrechtlich/strafrechtlich falls etwas/jemanden passieren sollte. Vorallem Anfangern passieren Fehler ganz schnell. Wie in jedem Beruf lernt man durch Erfahrung.
Könnt ihr mir das Rat geben?


Der Chief haftet. Er hat unterschrieben. Sogar für Angestellte mit Abschluss. Ausnahme bei Angestellten mit Titel, wenn man ihnen Vorsatz nachweisen könnte oder übelste Fahrlässigkeit. Aber so ganz käme der Unterschreiber auch dann nicht raus aus der Sache.
Du als Student bist voll aus der Sache raus.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Statische Berechnung als Werkstudent? 22 Okt 2020 22:04 #69208

Ausnahme bei Angestellten mit Titel, wenn man ihnen Vorsatz nachweisen könnte oder übelste Fahrlässigkeit.

Welchen Unterschied macht der Titel? Bei welchem Titel?

Bei Vorsatz würde vermutlich sogar ein Schüler haften. Dürfte ne Straftat sein.

Ansonsten den Chef einfach mal nach der Versicherung fragen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Jens01.

Statische Berechnung als Werkstudent? 23 Okt 2020 05:18 #69209

  • Sebastian Fellner
  • Sebastian Fellners Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 121
Warum frägst du nicht einfach deinen Chef oder Kollegen/Mitarbeiter? Glaubst du deinen Chef nicht? ...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Statische Berechnung als Werkstudent? 23 Okt 2020 05:41 #69210

Jens01 schrieb:

Ausnahme bei Angestellten mit Titel, wenn man ihnen Vorsatz nachweisen könnte oder übelste Fahrlässigkeit.

Welchen Unterschied macht der Titel? Bei welchem Titel?

Bei Vorsatz würde vermutlich sogar ein Schüler haften. Dürfte ne Straftat sein.


theoretisch ja, praktisch aber wird man mE. schon Unterschiede in der Intensität der Durchsicht erwarten können. Beim erfahrenen Kollegen wird eben mal auf dem Flur unterschrieben, beim Schüler echt mal intensiv durchgeblättert. Da sollten grobe Sachen schon auffallen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Statische Berechnung als Werkstudent? 23 Okt 2020 06:58 #69211

DeO schrieb:

TheStatic schrieb: Hallo liebe Statiker,
Ich bin seit ca. 1 Jahr als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und stelle mit meinem Bachelor Abschluss (ohne weitere beruflich Erfahrung) statische Berechnungen auf, bspw. Einfamilienhäuser, Hallen...
Mein Chef unterschreibt als Unternehmer und ich als Sachbearbeiter.
Darf ich überhaupt als Werkstudent statische Berechnungen aufstellen? Wer haftet den zivilrechtlich/strafrechtlich falls etwas/jemanden passieren sollte. Vorallem Anfangern passieren Fehler ganz schnell. Wie in jedem Beruf lernt man durch Erfahrung.
Könnt ihr mir das Rat geben?


Der Chief haftet. Er hat unterschrieben. Sogar für Angestellte mit Abschluss. Ausnahme bei Angestellten mit Titel, wenn man ihnen Vorsatz nachweisen könnte oder übelste Fahrlässigkeit. Aber so ganz käme der Unterschreiber auch dann nicht raus aus der Sache.
Du als Student bist voll aus der Sache raus.


Kommt das nicht darauf an, in welcher Funktion der "Chef" unterschreibt?
Soweit ich weiß und es mal gelernt, haftet strafrechtlich/zivilrechtlich (bei grober Fahrlässigkeit) der Aufsteller der statischen Berechnung. Und da in Deutschland erstmal jeder Statik aufstellen darf, wäre das im Zweifelsfall auch der Werksstudent, der als Sachbearbeiter unterschrieben hat. Wenn zwei Unterschriften auf der Statik sind, wird man IMHO eruieren müssen, welchen Sinn die zweite Unterschrift hat. Ist es eine firmeninterne Regelung, dass jedes Dokument immer von zwei Personen unterschrieben sein muss oder soll damit ebenfalls firmenintern die Qualitätssicherung dokumentiert werden?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten