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Statische Berechnung als Werkstudent?

Statische Berechnung als Werkstudent?

22 Okt. 2020 17:53
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Hallo liebe Statiker,
Ich bin seit ca. 1 Jahr als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und stelle mit meinem Bachelor Abschluss (ohne weitere beruflich Erfahrung) statische Berechnungen auf, bspw. Einfamilienhäuser, Hallen...
Mein Chef unterschreibt als Unternehmer und ich als Sachbearbeiter.
Darf ich überhaupt als Werkstudent statische Berechnungen aufstellen? Wer haftet den zivilrechtlich/strafrechtlich falls etwas/jemanden passieren sollte. Vorallem Anfangern passieren Fehler ganz schnell. Wie in jedem Beruf lernt man durch Erfahrung.
Könnt ihr mir das Rat geben?

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Re: Statische Berechnung als Werkstudent?

22 Okt. 2020 18:31
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TheStatic schrieb: Hallo liebe Statiker,
Ich bin seit ca. 1 Jahr als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und stelle mit meinem Bachelor Abschluss (ohne weitere beruflich Erfahrung) statische Berechnungen auf, bspw. Einfamilienhäuser, Hallen...
Mein Chef unterschreibt als Unternehmer und ich als Sachbearbeiter.
Darf ich überhaupt als Werkstudent statische Berechnungen aufstellen? Wer haftet den zivilrechtlich/strafrechtlich falls etwas/jemanden passieren sollte. Vorallem Anfangern passieren Fehler ganz schnell. Wie in jedem Beruf lernt man durch Erfahrung.
Könnt ihr mir das Rat geben?

Der Chief haftet. Er hat unterschrieben. Sogar für Angestellte mit Abschluss. Ausnahme bei Angestellten mit Titel, wenn man ihnen Vorsatz nachweisen könnte oder übelste Fahrlässigkeit. Aber so ganz käme der Unterschreiber auch dann nicht raus aus der Sache.
Du als Student bist voll aus der Sache raus.

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Re: Statische Berechnung als Werkstudent?

22 Okt. 2020 22:04 - 22 Okt. 2020 22:04
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Ausnahme bei Angestellten mit Titel, wenn man ihnen Vorsatz nachweisen könnte oder übelste Fahrlässigkeit.
Welchen Unterschied macht der Titel? Bei welchem Titel?

Bei Vorsatz würde vermutlich sogar ein Schüler haften. Dürfte ne Straftat sein.

Ansonsten den Chef einfach mal nach der Versicherung fragen.
Letzte Änderung: 22 Okt. 2020 22:04 von Jens01.

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  • Sebastian Fellner
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  • Beiträge: 194

Re: Statische Berechnung als Werkstudent?

23 Okt. 2020 05:18
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Warum frägst du nicht einfach deinen Chef oder Kollegen/Mitarbeiter? Glaubst du deinen Chef nicht? ...

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Re: Statische Berechnung als Werkstudent?

23 Okt. 2020 05:41
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Jens01 schrieb:
Ausnahme bei Angestellten mit Titel, wenn man ihnen Vorsatz nachweisen könnte oder übelste Fahrlässigkeit.
Welchen Unterschied macht der Titel? Bei welchem Titel?

Bei Vorsatz würde vermutlich sogar ein Schüler haften. Dürfte ne Straftat sein.

theoretisch ja, praktisch aber wird man mE. schon Unterschiede in der Intensität der Durchsicht erwarten können. Beim erfahrenen Kollegen wird eben mal auf dem Flur unterschrieben, beim Schüler echt mal intensiv durchgeblättert. Da sollten grobe Sachen schon auffallen.

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Re: Statische Berechnung als Werkstudent?

23 Okt. 2020 06:58
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DeO schrieb:
TheStatic schrieb: Hallo liebe Statiker,
Ich bin seit ca. 1 Jahr als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und stelle mit meinem Bachelor Abschluss (ohne weitere beruflich Erfahrung) statische Berechnungen auf, bspw. Einfamilienhäuser, Hallen...
Mein Chef unterschreibt als Unternehmer und ich als Sachbearbeiter.
Darf ich überhaupt als Werkstudent statische Berechnungen aufstellen? Wer haftet den zivilrechtlich/strafrechtlich falls etwas/jemanden passieren sollte. Vorallem Anfangern passieren Fehler ganz schnell. Wie in jedem Beruf lernt man durch Erfahrung.
Könnt ihr mir das Rat geben?

Der Chief haftet. Er hat unterschrieben. Sogar für Angestellte mit Abschluss. Ausnahme bei Angestellten mit Titel, wenn man ihnen Vorsatz nachweisen könnte oder übelste Fahrlässigkeit. Aber so ganz käme der Unterschreiber auch dann nicht raus aus der Sache.
Du als Student bist voll aus der Sache raus.

Kommt das nicht darauf an, in welcher Funktion der "Chef" unterschreibt?
Soweit ich weiß und es mal gelernt, haftet strafrechtlich/zivilrechtlich (bei grober Fahrlässigkeit) der Aufsteller der statischen Berechnung. Und da in Deutschland erstmal jeder Statik aufstellen darf, wäre das im Zweifelsfall auch der Werksstudent, der als Sachbearbeiter unterschrieben hat. Wenn zwei Unterschriften auf der Statik sind, wird man IMHO eruieren müssen, welchen Sinn die zweite Unterschrift hat. Ist es eine firmeninterne Regelung, dass jedes Dokument immer von zwei Personen unterschrieben sein muss oder soll damit ebenfalls firmenintern die Qualitätssicherung dokumentiert werden?

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