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Verformungsmodul EV2 / EVd unter Fundamentplatten 20 Okt 2020 11:15 #69153

Hallo Kollegen,

normalerweise bin ich im Hochbau ein Fan von Sreifen- und Einzelfundamenten - vom Lastfluss her eine klare Sache. Aber bei manchen Bauvorhaben bietet sich ja trotzdem eine tragende Fundamentplatte als Flächengründung als einfachere Alternative an. Zumal, wenn man Sie ohne großen Zirkus z.B. mit dem Verfahren nach Leonhardt nachweisen kann. Oft gibt es bei solchen Projektchen ja (noch) kein Baugrundgutachten. Dann schreibe ich meißtens rein: "Unter der Bodenplatte ist ein ausrechend tragfähiges Bettungspolser aus STS mit Vlies und....blablabla herzustellen". Aber korrekter wäre es ja schon, wenigstens noch ein venünftiges Maß für die Verdichtung anzugeben.

Wie macht ihr das: Was gebt Ihr Wert für die Verdichtung des Bettungpolsters an (EV2 und EV2/EV1 für statischen Plattendruckversuch bzw. EVd für dynamischen Plattenfallversuch)?

Ich bin mal ein paar Baugrundgutachten durchgegangen, die Werte dort schwanken zum Teil erheblich: Bettungspolster immer um die 30cm Schotter / Kies mit zu erreichender Proctordichte von 98-100%, nachzuweisen mit EV2 45-80MN/m²; EV2/EV1 kleiner 2,3-3; EV.d um die 40MN/m²...

Klar, das hängt auch immer sehr vom anstehenden Boden ab und letztendlich ist es eh oft der Baugrundgutachter, der einen solchen Versuch durchführen würde. Obwohl gerade die Fallplattenversuche auch öfters beim Rohbauer vorhanden sind.

Deshalb, bei solchen simplen Platten z.B. nach Leonhardt: Was gebt ihr da vor? Oder drückt ihr euch auch vor einer Angabe :silly: ?

Viele Grüße,
McBerg

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Verformungsmodul EV2 / EVd unter Fundamentplatten 20 Okt 2020 12:30 #69157

Hallo,

Plattendruck- oder auch Fallplattenversuche sind im Erd- und Straßenbau die Regel. Dort geht es immer um die Verformbarkeit des Unterbaus infolge einer punktuellen Last. Macht auch Sinn, denn die spätere Belastung der Fahrbahn erfolgt durch punktuell wirkende Radlasten.

Die Werte aus Plattendruckversuchen sind aber, so hab ich mal gelernt, nur bedingt bei linien- oder flächenhaft verteilten Belastungen wie z.B. aus Fundamenten von Hochbauten anwendbar. Die erforderliche Verdichtung einer nichtbindigen Bodenauffüllung wäre besser durch die Proctordichte anzugeben.

Gruß
mmue

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Verformungsmodul EV2 / EVd unter Fundamentplatten 20 Okt 2020 13:35 #69161

Und ich bin vom Hochbau her Fan von Bodenplatten ... hängt aber wohl mit meinen Projekten zusammen :P

Wenn ich kein BG habe schreibe ich in die statische Vorbemessung singemäß "...Annahme zulässige Bodenpressung ... aufgrund Erfahrungswerte bei Projekten in näherer Umgebung... Annahmen sind im Zuge der Ausführung zu verifizieren..Fundamente auf tragfähigen Boden führen" sowas in der Art.

Ich lasse mich auf die Verdichtungsgrade gar nicht ein, das ist eine Sache von Bodengutachter bzw. Ausführenden.

Der Hintergrund:
Bei Projekten mit mehreren Tausend m2 ist der BG sowieso dabei
Bei EFH's oder DIY-Häuslebauern muss man eh zum Selbstschutz des Bauherren mit Sicherheiten planen... und dort wird wohl kaum ein dynam. Lastplattenversuch gemacht ;)

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Verformungsmodul EV2 / EVd unter Fundamentplatten 20 Okt 2020 13:48 #69164

Hallo,

Bei EFH's oder DIY-Häuslebauern muss man eh zum Selbstschutz des Bauherren mit Sicherheiten planen... und dort wird wohl kaum ein dynam. Lastplattenversuch gemacht


Das hast du wohl falsch verstanden. Der 'dynamische Lastplattenversuch' ist die sog. Fallplatte, also eine vereinfachte Schnellmessung auf der Baustelle, die jeder, sagen wir mal, halbwegs Interessierte hinbekommt. Der statische Plattendruckversuch dagegen ist entschieden aufwändiger (z.B. mit LKW als Gegengewicht) und einer entspr. Medßtechnik.

Gruß
mmue

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Verformungsmodul EV2 / EVd unter Fundamentplatten 21 Okt 2020 06:25 #69177

...genau,
so eine "Fallplatte" ist relativ häufig anzutreffen. Nun ja, ein Proctordichteversuch ist ja nun wirklich nicht sehr Baustellentauglich, - den würde ohnehin nur ein Baugrundingenieur machen - obwohl ich das in der Praxis auch noch auf keiner meiner Baustellen erlebt hab. Wenn, dann war es eins statischer oder dynamischer Lastplattenversuch.

Also so wie ich es sehe, gibt da keiner von euch ein Maß der Verdichtung vor?

Gruß McBerg

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Verformungsmodul EV2 / EVd unter Fundamentplatten 21 Okt 2020 07:57 #69180

Solche "kleinen" Bauvorhaben sollen/werden ja meistens auch mit Prüfbefreiung erstellt und da empfiehlt/verlangt, zumindestens in Hessen, die Vorschrift, dass ein Baugrundgutachten vorliegt.

+++ AUSZUG +++
Hinweise der Ingenieurkammer Hessen:Insbesondere aufgrund des Zeitpunktes, zu dem die Unterschrift für die Planung zu leisten ist (vor Baube-ginn) ist ein Baugrundgutachten, das die Anforderungen des Kriterienkatalogs explizit freigibt, zur Erstellung der Standsicherheitsnachweise sinnvoll. Sind vorab keine Aussagen über den Baugrund möglich, muss der Planer die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens deutlich machen. Unterlässt er dies, kann er als Nach-weisberechtigter nicht ohne zusätzliche Qualifikation verantwortlich unterschreiben, dass der Baugrund die erforderlichen Eigenschaften aufweist.Der Tragwerksplaner trifft bei der Erstellung der Nachweise der Standsicherheit regional übliche Annahmen für die Gründungen, die im Normalfall aus einem Baugrundgutachten eines Fachingenieurs hervorgehen. Der Aufsteller der Standsicherheitsnachweise sollte sich von der Bauherrschaft bestätigen lassen, dass sie über die möglichen Risiken und Konsequenzenaufgeklärt wurde ("Die Bauherrschaft verzichtet in Kenntnis dieses Sachverhalts auf die Beauftragung eines Baugrundsachverständigen").
+++ AUSZUG +++

Wenn du jetzt deine Versicherung fragst, ob sie da mitspielen, wird es interessant.
Denn wir haben ja gelernt, dass vor Gericht der Bauherr nahezu nie als Fachmann angesehen wird, der die Konsequenzen abschätzen kann. Zur Not behauptet er, dass er das son icht verstanden hat und ein ausführliches Protokoll wird mit Sicherheit auch keiner geführt haben. Von daher hängst du ganz schnell mit in der Verantwortung.

Wir ziehen uns diesen Schuh nicht an.
Wir machen ja eh nur recht selten solche EFHs aber wenn dann bestehen wir auf das Baugrundgutachten. Alleine schon wegen den Aussagen zum Wasser, etc. (siehe anderes Thema bezüglich WU).

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