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Im Kommentar zum EC findet sich im 4. Teil ein Berechnungsbeispiel zu einem mehrteiligen Stab und da steht nichts von einer Begrenzung der Schlankheit des Einzelstabs, die im übrigen auch eine Schlankheit < 70 haben.
Ich behaupte mal, es gibt diese Regel nicht mehr und sie ergibt sich durch die gesamte Nachweisführung automatisch. Um das jetzt zu beweisen, müsste man jetzt den Bemessungsalgorithmus auseinandernehmen. Entscheidend sind Gl. 6.69, Gl. 6.73, Gl. 6.74. Wobei, der Sinn der Gl. 6.73 erschließt sich einem aus der Formel 651 in Petersen: Stahlbau (1990), in der die Schubverdrehung am Rahmenstab angeschrieben ist. In Formel 6.69 ist Med m.E. die Dischingerformel zur Ermittlung des Moments n. Th. II. Ordnung, mit der Eulerschen Knicklast am schubweichen Stab. Da kann man jetzt seine Zeit mit verbringen und ich frag mich, wozu. |
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Hallo,
eine Antwort findet man in der Auslegung zu DIN EN 1993-1-1 vom NABau mit Frage Nr. 01_2013. Dort steht, dass diese Anforderung entfällt. Ich habe noch eine andere Frage zu mehrteiligen Stäben. Die Regelung für geringe Spreizung und 15*i,min gilt nur für Drückstäbe, die mittig mit einer Normalkraft belastet werden. Wie sieht es mit Biegestäben aus, die auf Biegedrillknicken nachgewiesen werden müssen, weiß da jemand ob diese Regelungen auch angewendet werden kann oder wo man Hinweise bzw. Literatur zu dem Thema findet? Habe hier einen Träger und keine Stütze und möchte zwei kaltgeformte C-Profile über Schraubenverbindungen zu einem einteiligen Stab zusammensetzen. Ab welchen Schraubenabstand kann ich diesen zusammengesetzten Querschnitt als einteiligen Stab auf Biegedrillknicken nachweisen? Vielen Dank für jeden Hinweis. Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.
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Letzte Änderung: von s.patrick.
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Hat hier keiner einen Tipp oder Hinweis, wo man etwas findet?
Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.
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