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Hallo Deo,
wenn du keine Statik und / oder Bewehrungsplan hast, kannst du m.E. auch keine Einordnung in eine Regelfahrzeugklasse abgeben. Die 6.7 kN/m2 als einzige Angabe reicht dafür nicht. Bei Ansatz der Gleichlast erhältst du ja nur die Bewehrung in der angesetzten Hauptspannrichtung und die erf. Querbewehrung wäre dann konsequenterweise lediglich 20% der Hauptbewehrung. Das reicht aber für die Radlasten nicht aus. Gruß mmue |
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Was ist dein Auftrag/ deine Zielsetzung jetzt? Eine Ermittlung der damals angesetzten Lasten ODER die jetzt mögliche Belastung. Die Gemeinde will doch sicher die jetzt mögliche Belastung oder? Kann man einfach basierend auf der alten angesetzten Belastung sagen: Nach 30 Jahren xx% der ursprünglichen Belastung? Praktisch ist das wahrscheinlich möglich, rechnerisch und mit Unterschrift ist das nicht ohne weiteres möglich. Ich würde das nicht machen.
Da muss man schon mehr anschauen und Vergleichsrechnungen machen mit dementsprechenden Sicherheiten. Und dann bist du schnell bei weniger als 3,5t und wenn es superblöd läuft kriegst du es rechnerisch ohne Verstärkungen nicht hin. Wurde das Gebäude/die Decke irgendwie einer regelmäßigen Prüfung unterzogen? Wie lange soll die Beschilderung den gelten? 5, 10 ,15 Jahre? 5 Jahre sind schnell rum. Soll dann ab jetzt eine jährliche Prüfung stattfinden? Ich würde mir erstmal diese Fragen mit der Gemeinde klären / darauf hinweisen und dann kann man rechnen und so. |
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ja, nach Möglichkeit. Allerdings weiß der AG auch, dass ich für die Abschätzung nur die vorliegenden Unterlagen nutzen kann.
Die Option existiert nicht. Es liegt ein Positionsplan vor, vom AG übergeben, der eine Belastung ausweist.
Diese Vorbehalte kann man ja textlich festhalten. Nur wenn man alles infrage stellt, keine vorliegenden Unterlagen mehr akzeptiert, alles anzweifelte weil es könnte ja dieses und jenes sein und für alles ein Bauwerksuntersuchung erwartet, dann können wir ganz Deutschland bald dicht machen, weil nichts mehr geht. Kein Umbau, gar nichts. Das kann es also nicht sein. Kirche -> Dorf
Das spielt in dem Falle keine Rolle. Die Frage lautet "welche Belastung kann die Decke auf Grundlage des vorliegenden Positionsplanes aufnehmen". Nicht mehr.
gerechnet werden muss nicht. Die Gemeinde möchte ein Schild mit einer Belastungsgrenze aufstellen. Ich sehe z.B. die Kategorie F1, also 3.0 kN/m² mit der Begründung, dass für höhere Nutzung weitere statische Unterlagen erforderlich sind und ein einwandfreier baulicher Zustand und dieser per Prüfung dokumentiert werden sollte. |
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Wer entschedet denn dort z.B. über eine verkehrsrechtliche Anordnung im Baustellenbereich? In dem Moment ist das öffentliche Verkehrsfläche und die Gemeinde ist zuständig für die Verkehrssicherung. Zumindest greift dann ganz unten zuerst das Ordnungsamt in der Zuständigkeit. |
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Es gibt keine Baustelle. Es ist schlicht und einfach ein Bestand. Eine Freifläche auf der PKWs parken. Keine Änderungen. Man ist lediglich eigentümerseitig (Gemeinde) darüber gestolpert, dass wohl auch schon LKWs darauf gesehen wurden. Nun möchte man eine Beschilderung aufstellen. Wie beschrieben, die Lastangabe auf dem Positionsplan gibt 6.7 kN/m² vor. Das entspräche der Brückenklasse 12/12. Ich könnte mit z.B. vorstellen, dass man die Fläche reduziert auf die Nutzungskategorie F1 (EC1, Tab 6.8). Das wären dann Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3to. Ich denke, dass ließe sich vermitteln. Die suchen aber noch mal nach einer Statik. Eventuell ist da ja noch mehr. |
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Ich würde einen Brückenprüfer / Bauwerksprüfer damit beauftragen.
Evtl. gibt es ja ein Bauteil Buch ? |
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