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Gast
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Hallo zusammen,
ich habe einen kleinen Fußgängerüberweg von 10m Länge und 3m Breite zu bemessen. Das statische System ist ein Einfeldträger. Die Belastung wird mit 5,0kN/m² angegeben, was qfk aus dem EC1-2 entspricht. Nun finde ich in der gleichen Norm die Empfehlung, dass die Eigenfrequenz größer 5,0Hz sein sollte. Hier wird von Komfortkriterien gesprochen, die der Auftraggeber bestimmen kann. Ich komme bei meinem System nach Überschlagsrechnung auf ca. 4,5Hz. Ich frage mich, ob ich die Dynamik nicht auch im Grenzzustand der Tragfähigkeit berücksichtigen muss und welcher Absatz mich in dieser Norm ab welcher Grenzfrequenz hierzu verpflichtet. Ich habe hier ganz dunkel Vergrößerungsfaktoren im Vergleich zur statischen Last und Dämpfungskonstanten in Erinnerung. Es wäre für mich natürlich recht entspannt, wenn ich im GZdT keine weiteren Nachweise mehr führen müsste. Könnt ihr mir hierzu ein paar Empfehlungen geben, wie ich damit umgehen kann ohne den Querschnitt zu ändern? |
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EC1.
Die dynamischen Erhöhungsfaktoren sind bereits in den Lastmodellen enthalten. Die 5 Hz sind eine Empfehlung. Mit 4,5 Hz liegst Du noch im guten Bereich. Deutlich unter 4 Hz wird es dann zuerst für die Jogger langsam unkomfortabel. |
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Hallo Havelman,
Empfehlung hin oder her, warum kannst du die 5 Hz nicht einhalten, wo du doch schon überschlägig bei 4,5 Hz liegst? Der Weg über eine etwas größere Steifigkeit wäre doch kostenmäßig nicht das Problem, oder? Falls sich später jemand darüber beschwert, ob zu Recht oder Unrecht, dann hast du den schwarzen Peter. Jetzt kannst du dich mit ein bißchen mehr Beton oder einem Stahlprofil eine Nummer größer auf die sichere Seite bringen. Später hilft dir keiner mehr. Dann kommen Schlaumeier, die in deine Statik schauen und sagen: Er hat's schon damals gewußt oder hätte es wissen müssen (die 4,5 Hz nämlich). Das ist der Beweis, den du auch noch selbst lieferst. Oder du mußt etwas genauer rechnen, wenn's denn überhaupt hilft. Aber 4,5 Hz reinschreiben (oder garnix), dem Bauherrn nichts sagen und später ggf. vorgeführt werden muß nicht sein. Das Problem ist jetzt einfach zu lösen mit ein bißchen Geld. Und das ist noch nicht mal deins. Gruß mmue |
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Ich behandle ein "sollte" ja generell in allen Lebensbereichen als eine Empfehlung.
Aber hier hat mmue schon recht. An solchen Stellen begibt man sich rechtlich lieber immer in die grüne Zone und läßt das denjenigen aktenkundig entscheiden, der das bezahlen muß. |
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Hallo,
danke erstmal für die Antworten. Angeknüpt an die Antwort von KaiF und meine Ausführung: Ich lasse die Frage, inwieweit die Konfortkriterien einzuhalten sind, selbstverständlich denjenigen entscheiden, der das bezahlen muss. Meine Frage war allerdings, inwieweit ich die Dynamik im Rahmen der Bemessung GZdT berücksichtigen muss. Das ist eine Frage, die ich als Tragwerksplaner über den Kopf des Bauherrn hinweg entscheiden muss, weil es ja statische Relevanz hat. |
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Hallo, Es gilb gem.
Im Rahmen der Nachweises im GZT sind somit keine weiteren dynamischen Erhöhungsfaktoren zu berücksichtigen, da sie in den Lastannahmen bereits enthalten sind. |
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