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Erschütterungsnachweis gemäß §12ABs. 1 BbgBauVorl 13 Dez 2019 09:16 #66467

Hallo,
ich soll eine Erklärung zum Erschütterungsschutz ausstellen.
Es handelt sich dabei um ein Neubau eine EFH in einer Einfamilienhausiedlung.

Ich bin etwas ratlos. Ich weis nicht so recht was so ein Erschütterungsnachweis beihaltet.
Hat vielleicht jemand mal ein Beispiel?

Oder kann mit einer sagen für welche Bauvorhaben das erforderlich ist.

Ich weiss das man diesen Nachweis nicht beim Bauamt vorlegen muss, aber wenn der Bauherr oder jemand danach fragt muss ich ja irgendwas vorlegen können.

Vielleicht kann mir jemand aus den Berlin/Brandenburg Gebiet weiterhelfen.

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Mfg

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Erschütterungsnachweis gemäß §12ABs. 1 BbgBauVorl 13 Dez 2019 09:40 #66468

Hallo,

solch einen Nachweis habe ich noch nicht gemacht.

Dürfte aber auch nicht ganz so einfach sein, wenn man die DIN 4150 Teil 1-3
sich mal agesehen hat.
Ohne Gutachter dürfte das wohl nich möglich sein.

Da gib es viele Parameter. Durch welche Ereignisse wird das Gebäude angeregt usw.

Gruß

KM

PS: hier mal nachlesen:

www.lga.de/en/dienstleistungen/erschuett...chutz-nach-din-4150/

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Letzte Änderung: von MeyerK. Grund: LGA Dienstleistungen

Erschütterungsnachweis gemäß §12ABs. 1 BbgBauVorl 13 Dez 2019 10:03 #66469

Hallo,

ich stand vor kurzem auch vor einer ähnlichen Frage
es ging um das Ausfüllen der Erklärung zum Schallschutz und Erschütterungsschutz nach § 14 Abs. 1 BbgBauVorlV

hinterfrage dich selbst, ob du diese Gefahr siehst, weil du z.B. Spundwände für eine Baugrube rammen musst o.ä.
und wenn nicht, dann wird in dem o.g. Formblatt erklärt, dass auf den Nachweis des Erschütterungsschutzes deshalb verzichtet wird.

ba.
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]

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Erschütterungsnachweis gemäß §12ABs. 1 BbgBauVorl 13 Dez 2019 15:32 #66471

Hallo ohnesorge,

erst mal würde ich ganz trocken sagen, wenn du nicht weißt, was das ist, kannst du den Nachweis auch nicht aufstellen.
Hast du denn einen Auftrag dafür; und weißt wie hoch das Honorar ist?
Leider weiß ich auch nicht, was das ist.
Ich würde jetzt aber auf Grund des Kontextes in der BbgBauVorl nicht annehmen, dass es sich um den Schutz der Nachbarn vor den Erschütterungen, die deine Baustelle verursacht, handelt.
Da es in einem Satz mit dem Schallschutznachweis steht, denke ich, dass der Schutz der Hausbewohner vor Erschütterungen gemeint ist, wie sie z. B. neben einer Eisenbahnstrecke auftreten. Dafür braucht es dann einen Dynamiker, das können wir eh nicht.
Ich denke, der Entwurfsverfasser sollte klären, was da gebraucht wird.
Und wenn es keinerlei Erschütterungen gibt, die die Hausbewohner beeinträchtigen können, kann er das auch angeben. Dafür braucht man keinen Statiker.
Halt uns auf dem laufenden, wie es weiter geht. Aber vielleicht taucht ja noch jemand auf, der uns das erklären kann
Schöne Grüße
diego

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Erschütterungsnachweis gemäß §12ABs. 1 BbgBauVorl 13 Dez 2019 16:34 #66474

hi,

diego schrieb: ..
Ich denke, der Entwurfsverfasser sollte klären, was da gebraucht wird.

genau das - der wird dann wohl wissen, ob oder wo erschütterungen entstehen.

btw, ich würde mir keinen schuh anziehen, der nicht versichert ist - und auch das kann man klären.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Erschütterungsnachweis gemäß §12ABs. 1 BbgBauVorl 08 Jan 2020 09:30 #66552

danke für die Antwort...

Leider gibt es in Brandenburg nicht solch eine Erklärung. Aber ich habe jetzt eine solche Erklärung dazu abgegeben.

Vielen Dank nochmal...

Der Formular Wahnsinn macht mich fertig, gefüllt gibt es alle halbe Jahre neue Formulare...

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