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Wer darf Bewehrung berechnen? 25 Nov 2019 07:58 #66287

In unserer WEG (in Bayern) wurde ein Mauerer- u. Betonbaumeister mit der Balkonsanierung beauftragt (Abplatzungen, Risse); Kosten ca. EUR 100.000.
Als das LV fertig war und die Auftragsverbabe an ihn beschlossen werden sollte, ist ihm (ein Freund unseres Verwalters) plötzlich aufgefallen, dass die Standfestigkeit der Brüstungen nicht mehr gewährleistetn sei und deshalb alle Brüstungen abgerissen und die Balkonplatten abgesägt und dann alles wieder neu aufgebaut werden muß (auf Kragbalken); Kosten ca. EUR 500.000. Auf Druck des Verwalters (Lebensgefahr!!) wurde beschlossen, den Betonbaumeister mit der Projektsteuerung zu beauftragen. Mit einer Beschlussanfechtungsklage habe ich dies vorerst mit der Begründung gestoppt, daß kein Honorar für ihn beschlossen wurde. Meine Fragen: Darf ein Betonbaumeister die erforderlichen Bewehrungen berechnen oder ist hier zwingend ein Statiker einzuschalten? Wo finde ich ggf.etwas Schriftliches, auf das ich mich vor Gericht berufen kann? Sollte ein Statiker erforderlich sein, wer ist mit welchen Lph "im Geschäft"?

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Wer darf Bewehrung berechnen? 25 Nov 2019 08:37 #66288

BayBo Art.62a

Grüße Markus

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