hi,
dürfen gewindestifte im bauwesen überhaupt verwendet werden?
in der mvv-tb sind die nicht enthalten - oder ich hab´s nicht gefunden.
an die theoretisch denkbaren alternativen bis hin zur zie glaube ich in diesem fall eher nicht - wer tut sich die verwendbarkeitseinschränkungen an?
was anderes wär´s, wenn eine einstufung als gewindestange möglich wäre - sonderanfertigung ab 5 to?
grüsse, markus