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Zum Baugrundgutachten.
Natürlich kenne wir das alle, dass es erst mal kein Baugrundgutachten vorliegt. Rechtlich ist das aber ein großes Problem für und TWP UND den Architekten. Wenn es kein Gutachten gibt, kriegen meine Bauhherren und der/die Architekt/in von mir ein Schreiben, in dem sie den Boden beschreiben sollen, damit ich rechnen kann. Meist kommt dann die Antwort "keine Ahnung", aber die Notwendigkeit eines Gutachtens wird fast immer eingesehen. Helmi
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Hallo FischerH,
die Idee, den Ball an BH/Archi zurückzuspielen ist gut, Danke für den Tipp und die passende Vorlage gleich dazu... Gruß, bms. |
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ja, in der Tat. Die Bauherren haben eine Mitwirkungspflicht. Ich neige mitunter dazu, die bauseitige Gestellung eines Gründungsgutachtens (1) sogar Bedingung in mein Angebot mit aufzunehmen. es gab nämlich mal in der Vergangenheit Versuche von Auftraggebern, es so hinzudrehen als dass ich ja eine Statik zu liefern hätte und wenn diese ein Baugrundgutachten erfordern würde, es meine Sache wäre. Er kam damit zwar nicht durch, aber man lernt halt daraus. Ich kann aber sagen, dass ich zu ziemlich jedem Projekt ein Gründungsgutachten gestellt wird. Das ist quasi normal geworden. (1) Man sollte auf ein Gründungsgutachten drängen. Ein Baugrundgutachten beschreibt nämlich streng genommen lediglich den Baugrund. Die Interpretation für die Statik mit den entsprechenden Eckdaten muss darin nicht enthalten sein. Nur genau darum geht es uns ja. Und bei der Sichtung des Gutachtens darauf achten, dass die eindeutig beschrieben welche Werte gemeint sind: Die einfachen, oder die Bemessungswerte. Das ist nicht immer wirklich deutlich beschrieben.
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Hi DeO,
genau das gleiche hatte ich auch mal. Wenn ich für meine Statik ein geotechnische Stellungnahme brauche, dann muss ich mir die selber besorgen. Seitdem steht im Angebot immer "Basis dieses Angebots ist die Annahme einer Flachgründung sowie das Vorliegen von geotechnischen Bodenkennwerten." FischerH - Danke für den "Fragenkatalog" - der kann hilfreich sein! SG Sebastian |
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