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Hallo zusammen, für eine einfache Stahlhalle (Breite 10m, Länge 15m, Traufhöhe 4m, DN 10° mit Firsthöhe 4.88m) mit geplantem Standort in Bergheim darf ich die statische Berechnung anbieten...
Der Standort liegt in der Erdbebenzone 2 und Erdbeben hatte ich bisher nicht. Etwas gelesen habe ich schon darüber. Beanspruchungen aus Erdbeben und Wind müssen nicht in einer Kombination überlagert werden, somit kann die Erdbebenlast vernachlässigt werden, wenn die Windlast größer ist als die Erdbebenlast. Frage: Die Ermittlung der Erdbebenlast für diesen einfachen Fall ist nur Masse x Beschleunigung? Mit der Masse der Konstruktion (Eigengewicht) und Beschleunigung agR. Ist das korrekt oder fehlt etwas? Danke |
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Ein bisschen fehlt noch was: m * Sd(T)
agR.. Referenzbodenbeschleunigung geht in Sd(T) ein... da gehen aber noch rein: S vom Bodenkat abhängig, Verhaltensbeiwert q_d von Matarial/Duktilitätsverhalten abhängig usw. Bemessungs-Beschleunugung Sd(T) lt. EuroKot8 ermitteln, und damit erst in Bemessung gehen, ohne Schwingunganalyse (erste Eigenperiode) kann man Plateuwert ansetzten. Aus erfahrung: In Querrichtung auf Rahmen oft Wind maßgebend, In Längsrichtung auf Verbände kann oft EB in Größenordnung von Wind fallen |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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siehe mal hier das tech-news archiv vom vpi baden wuertenberg.
www.vpi-bw.com/ingenieur-box/tech-news/?...6719b13f9ea919df9020 tech news 01/07 da ist ein beispiel nach "alter norm". nach neuer norm ist das aehnlich. hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Danke für die Beiträge!
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