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Stichprobenhafte Kontrollen Statiker NRW §68 BauO 12 Apr 2019 08:15 #64841

Das haben wir in HH auch. Liest sich etwas anders, ist aber m.E. deckungsgleich.

www.lexsoft.de/normensammlung/1540888,64

Es steht darin nicht, dass der Tragwerksplaner abnehmen und unterzeichnen muss. Es muss nur eine entsprechend fachlich geeignete Person tun. Diese muss nicht einmal studiert haben. Es geht um die Fachkenntnis.

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Stichprobenhafte Kontrollen Statiker NRW §68 BauO 12 Apr 2019 08:33 #64842

In NRW muss es ein "qualifizierter" Tragwerksplaner sein
..

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Stichprobenhafte Kontrollen Statiker NRW §68 BauO 12 Apr 2019 08:38 #64843

Andreas schrieb: In NRW muss es ein "qualifizierter" Tragwerksplaner sein


ja, habe ich jetzt auch so gelesen. Ärgerlich. Es muss ein sein, nicht aber zwingend der.

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Stichprobenhafte Kontrollen Statiker NRW §68 BauO 12 Apr 2019 08:41 #64844

Nennt sich dann "Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den (geprüften) statischen Unterlagen" und stellt eine besondere Leistung der LPH 8, Tragwerksplanung dar, vgl. HOAI 2013, Anlage 14: www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage14

Das AHO-Heft Nr. 3 schlägt als Honorar vor:

Punkt 8.2.1 (Kontrolle durch geeignete Stichproben (im bauaufsichtlichen Sinne)): 8 bis 11 v. H. der Honorare

Punkt 8.2.2 (vollständig) 13 bis 16 v. H. der Honorare


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Stichprobenhafte Kontrollen Statiker NRW §68 BauO 12 Apr 2019 08:50 #64845

Man müsste das Ganze mal mit der PrüfVO vergleichen.
Der Prüfingenieur muss ja auch die Übereinstimmung bestätigen und schickt irgendeinen Mitarbeiter zur Kontrolle.
Und ich kann mir ich vorstellen, dass die Überwachung bei GK 1 und 2 besser sein soll, als bei den höheren.

Der ganze Wortlaut mit dem "qualifizierten TWP" liest sich ja so, als sei der TWP eine Einzelperson, die alles alleine macht und nichts delegieren darf.
Dann könnte sich in Zukunft ja gar keiner mehr qualifizieren...

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Stichprobenhafte Kontrollen Statiker NRW §68 BauO 30 Apr 2019 07:25 #64909

In dem Seminar der IK Bau habe ich es so verstanden, dass die eigentliche Verantwortung auf der Baustelle der Bauleiter der ausführende Firma hat. Das war/ist sollte schon immer so sein. Und der qTWP prüft quasi stichprobenhaft die Überwachung des Bauleiters.

Es wurde damals auch gesagt, dass der qTWP die Überwachung auch mal an eine andere aachkundige Person übertragen kann, aber es nicht so sein sollte, dass das BV abgeschlossen ist und er nicht persönlich auf der Baustelle war.

Die Prüfingenieure rechnen die Baustellenkontrollen nach Aufwand ab mit einem Stundensatz von 86 Euro. Warum sollte der qTWP günstiger sein?

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