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Guten Morgen,
@Jens Aussteifende Decken wie im HRB können nicht herangezogen werden. Die alten HB-Decken mit Lehmeinschlag haben nur Dielen als Belag. Vielleicht jeder Raum bzw. jede Decke scheibenartig. Durch den Abbruch der aussteifenden Wand sind 2 Einzelscheiben entstanden, die nicht miteinander gekoppelt sind. Nach Abbruch der Wand beträgt der Abstand der aussteifenden Wände ca. 7,00 m. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach DIN 1053 wird theoretisch eingehalten. Aber nach 1053 6.3 muss der Wind berücksichtigt werden weil keine ausreichende Halterung der Außenwände vorhanden ist bzw. keine ausreichende Scheibenwirkung vorhanden ist. Die Räumliche Steifigkeit nach DIN 1053 6.4 muss meiner Meinung nach auch nachgewiesen werden weil keine Scheibenwirkung und keine Ringanker vorhanden sind. Hinzu kommt, wie oben beschrieben, steht das Haus seit 100 Jahren schief und hat eine Lotabweichung von ca. 25 - 30 cm Unter diesen Bedingungen bekommt man keinen Nachweis hin. Erschwerend kommt hinzu, dass vor meiner Zeit die gleichen Wände in 4 anderen Wohnungen auch schon abgebrochen wurden. Jetzt also 5 von 8. Diese Wandabbrüche wurden früher einfach so gemacht und nicht beim BA dokumentiert. Die alte Statik von 1897 liegt mir vor. Ca. 20 Seiten für das ganze Haus. Das Thema Aussteifung gab es nicht weil genügend aussteifende Wände vorhanden waren. Beim Abbruch einer einzelnen Wand kann vielleicht noch ein Auge zugedrückt werden. Aber wenn bereits 5 von 8 Wänden weg sind in Verbindung mit der Lotabweichung gehen bei mir die Alarmglocken an. Nachtrag: Ich soll heute den statischen Nachweis bekommen ! |
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Letzte Änderung: von HerrLehmann.
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Ich habe schon mal davon gehört, dass man sogar Decken mit Dielenbelag zu Scheiben rechnen kann. Das ist aber sehr aufwendig. Es müssen dann natürlich auch alle Randbedingungen stimmen und auch überprüft werden. Z.B die Einbindung der Wände in die Scheiben. Die Befestigung der Diele auf den Balken muss entsprechend sein usw. Ich kann Dir da nur mein genanntes Vorgehen empfehlen.(->Fragen zum Gutachten formulieren!) Den Rechtsanwalt/in würde ich solange es geht nicht einschalten, weil es dann doch oft sehr teuer werden kann. Diese Berufsgruppe will ja auch Geld verdienen.... ![]() |
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Hallo,
Bei den alten HB-Decken gibt es keine Verbindung an die parallel verlaufenden aussteifenden Wände. Die eingemauerten Stahlanker der Deckenbalkenauflager im Bereich der Außenwände sind nach über 100 Jahren mehr oder weniger verschwunden. Durch die Schiefstellung des Hauses während des Baues wurden je Raum konisch verlaufende Latten von ca. 0,00 auf 6,0 cm zum Ausgleich auf die Deckenbalken genagelt, und darauf dann die Dielen verlegt. Insofern ist der Anschluss der Dielen an die DB auch sehr fragwürdig. Das Bauamt möchte ich ungern einschalten. Wenn ich die ganze Problematik erläutere, das 5 von 8 Wänden fehlen und das Haus 25-30 cm schiefsteht, sehe ich mich zum Wochenende in einem Hotel. |
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Verkaufen, wenn es am schönsten ist ..... |
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Kannst ja mal den Brandschutz überprüfen lassen. ![]() |
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