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Abbruch nichttragende Innenwand 03 Apr 2019 16:05 #64790

  • HerrLehmann
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Abbruch nichttragende Innenwand 03 Apr 2019 17:18 #64791

Ähnelt dem Aussteifungssystem im HRB.

Würde dringend Einsicht in dies Statikgutachten verlangen. (Wie der Kollege das wohl so mal eben begutachten will!?)
Und danach entscheiden, ob man zum Rechtsanwalt geht.

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Abbruch nichttragende Innenwand 03 Apr 2019 18:29 #64792

Habe gerade noch mal darüber nachgedacht...

Wenn Du Einsicht nimmst, solltest Du die Fragen, die sich daraus ergeben (ich gehe davon aus, dass es welche gibt), genau überlegen und präzise formulieren und so beim Verwalter stellen, dass der Gutachter darauf relativ kurz antworten kann.
Je nach Verhältnis, kann man das mündlich beim Verwalter machen oder schriftlich mit Frist und ausgeschriebenem Datum.
Wenn dann keine Antworten kommen, mußt Du die Fragen noch mal vom Rechtsanwalt stellen lassen.

Je nachdem wie Dir die Antworten gefallen, kannst Du noch mal nachfragen oder damit zufrieden sein oder zum heiligen und allwissenden Rechtsanwalt gehen.

Also ich würde das so machen.... (je nachdem wie ich gerade drauf bin) ;)

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Letzte Änderung: von Jens01.

Abbruch nichttragende Innenwand 03 Apr 2019 19:24 #64793

Gibt es denn nicht so etwas wie ein Bauamt?

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Abbruch nichttragende Innenwand 04 Apr 2019 05:15 #64794

  • Sebastian Fellner
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  • Beiträge: 121
Morgen,

ich würde schnell eine Beweissicherung in meiner Wohnung machen. Also alle Risse und so aufschreiben/zeichnen, mit Datum und Fotos dazu. Wenn es dann später zu Unannehmlichkeiten kommt, hat man was konkretes in der Hand. Natürlich wäre es schöner, wenn die Beweissicherung durch ein Büro erfolgt. Kostet nicht die Welt.

PS: Risse sind natürlich in so einen Gebäude nicht unüblich.

MfG,
Fellner

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Abbruch nichttragende Innenwand 04 Apr 2019 07:02 #64796

Das Problem sind nicht die Vertikallasten sondern die Horizontallasten bzw Aussteifung.

Wenn die Wand jetzt schon abgebrochen wurde, und es keine Risse gibt, dann sind die Zwischenwände höchstwahrscheinlich geschossweise abgefangen. (War oft so üblich wenn in Parterre=EG zum Zeitpunkt der Errichtung offenes EG vorgesehen war)

Problem wird die Aussteifung sein, den selbst wenn es sich mit der personenbezogenen Risikoanalyse ausgeht (wovon ich aber nicht ausgehen würde), ist die Berechnung bei einem Gründerzeithaus aufwendig=teuer und das muss jemand bezahlen.

@Lehmann: Als Miteigentümer kannst du doch selber zum Bauamt gehen und Akteneinsicht in die Bestandspläne und Bestandsstatiken einnehmen (oder ist das in Germany anders ?)

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