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Betonfestigket nicht erreicht - wie vorgehen? 23 Mär 2019 16:13 #64712

Hallo zusammen,

gelegentlich kommt von der Baustelle die Meldung, dass bei der Erhärtungsprüfung (heißt die so?) festgestellt wurde, dass die geforderte Betonfestigkeit bei einer Stütze leider nicht erreicht wurde.
In der Regel überprüfe ich dann die Lasten und rechne die Stütze unter "spitz" ermittelten Randbedingungen mit einer niedrigeren Betonfestigkeitsklasse nach. Schlimmstenfalls reduziere ich die Last noch mal, bis es genau passt, und sage dann z.B. 3% Überschreitung können toleriert werden.
Der ganze Nachweis geht dann noch mal zum Prüfer, der auch seinen Haken dran macht.

Zwei Dinge sind mir bei der ganzen Prozedur im Moment unklar:
In der Regel bekomme ich von der Bauleitung ein "nacktes" Protokoll der Druckprüfung: Abmessungen, Prüflast, max Druckspannung.
Sollte das nicht als erstes der Betoningenieur interpretieren und mir zumindest textlich eine klare Vorgabe machen, welches fck ich ansetzen muss/darf?

Ist die ganze Geschichte wirklich erforderlich?
Es ist doch bekannt, dass die Betonfestigkeit stark streuen kann. Einzelwerte der Festigkeit können doch schon bei den Eignungsprüfungen unter dem Nennwert liegen.
Liegt nicht der Sicherheitsbeiwert für Beton deshalb bei 1,5, weil mit solchen Ausreißern zu rechnen ist? Aber das müsste ja der Betoningenieur auch wissen.
Bei einer durch eine Erhärtungsprüfung abgesicherten Betonfestigkeit könnte man ja möglicherweise den Sicherheitsbeiwert abmindern.
Oder entsteht das ganze Problem nur dadurch, dass alle Beteiligten (einschließlich mir) die Zuständigkeiten bei Beton der ÜK 2 und 3 nicht genau kennen?

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Betonfestigket nicht erreicht - wie vorgehen? 23 Mär 2019 17:34 #64713

hi,

.

diego schrieb: ..
Ist die ganze Geschichte wirklich erforderlich?..

wenn du die nachrechnung meinst? kann sein.
wie kommts? komplizierte, hochfeste betone? gepanschter beton?
schlecht verdichtete probewürfel?

meine erfahrung sind eher gegenteilig: überfestigkeiten... mag ich nicht.
aber auch da: das soll erstmal regeln, wer das verbockt hat.
mein denkanstoss bei minderfestigkeiten wäre "56-d-festigkeit" .. und ein netter brief an den AG.

.

diego schrieb: .. die Zuständigkeiten bei Beton der ÜK 2 und 3

zuständig ist die bauleitung, nicht der twp.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus.

Betonfestigket nicht erreicht - wie vorgehen? 23 Mär 2019 17:37 #64714

Bei allem was man tut, sollte stets im Auge behalten werden, dass damit nicht versehentlich eine Art Haftungsübernahme erzeugt wird. Die Firma hat den Beton bestellt und eingebaut. Entsprechend ist es nicht die zwingende Aufgabe des Tragwerkplaners die Situation zu bereinigen.
Man sollte sogar vorsichtig mit Empfehlungen sein, denn wenn aufgrund dieser das Bauteil abgebrochen und neu aufgebaut wird und hinterher kommt einer an und stellt dar, dass dieses nicht erforderlich gewesen wäre, kann das auch wieder nach hinten losgehen.

Sollte das nicht als erstes der Betoningenieur interpretieren und mir zumindest textlich eine klare Vorgabe machen, welches fck ich ansetzen muss/darf?


ja, die Klassifizierung des Betones sollte unbedingt durch ein Baustofflabor o. vgl. erfolgen. Damit kann man dann wieder rechnen.

Von Veränderungen der Beiwerte würde ich mich ganz weit entfernt halten. Zumindest solange das nicht von einem Labor abgesichert wird. Eigenmächtig mal gar nicht. Man kann natürlich darüber nachdenken, dass ja die Werte genau dieses Bauteiles genau bekannt sind. Nur es wäre dennoch ein m.E. gewagter Schritt.

normalerweise erreicht der Beton eigentlich immer die Festigkeit, bzw. geht zumeist noch darüber hinaus. Wenn nicht, dann hat er vermutlich frostmäßig einen auf den Kopf bekommen.

Interessant ist übrigens die Situation, wenn per Exp.Klassen ein C25/30 erforderlich wäre (also nicht statisch) und es kommt am Ende ein C20/255 raus. Statisch ok, Exp.Klassen reichen nicht. Was nun?
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Letzte Änderung: von DeO.

Betonfestigket nicht erreicht - wie vorgehen? 24 Mär 2019 17:47 #64716

Danke für die Einschätzungen!
"der, der es verbockt hat" ist meistens nicht in der Lage, solche beschriebenen Nachrechnungen durchzuführen. Bei den letzten Fällen war er sowieso mein Auftraggeber und der schuldete seinem Auftraggeber ein standsicheres Gebäude ohne eine spezifische Betonsorte.
Aber ansonsten ist klar, dass man das nicht auf dem kleinen Dienstweg zwischen mir und dem Bauleiter regelt.

Das Problem tritt in der Regel nur bei hohen Festigkeiten auf. Nur einmal vor 25 Jahren haben mal welche keinen B35 erreicht.

56-d-Festigkeit ist natürlich naheliegend. Das Problem ist, dass leider meistens kein Probewürfel mehr da ist.

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Betonfestigket nicht erreicht - wie vorgehen? 25 Mär 2019 08:07 #64720

diego schrieb: Danke für die Einschätzungen!
"der, der es verbockt hat" ist meistens nicht in der Lage, solche beschriebenen Nachrechnungen durchzuführen.


was dennoch nichts daran ändert.

Bei den letzten Fällen war er sowieso mein Auftraggeber und der schuldete seinem Auftraggeber ein standsicheres Gebäude ohne eine spezifische Betonsorte.


das bringt allerdings schon ein anderes Licht an die Sache.

Dennoch würde ich höchsten Abstand von der Veränderung von Nachweisformaten nehmen, solange die Abweichungen nicht stichhaltig begründet und als valide dargestellt werden können.

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