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Lebensdauer Stahlbrücke 1936 22 Mär 2019 14:19 #64707

  • saibot2107
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Hallo Forum,

ich hätte da mal eine etwas ungewöhnliche Anfrage.

Hat zufällig jemand DIN 1073:1931-09 griffbereit oder kann mir sagen, wo ich die finden könnte?

Mich würde interessieren, ob es damals eine Vorschrift gab, für welche Lebensdauer eine Brücke mit Stahlüberbau auszulegen ist.

Danke und Gruß
Tobias

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Lebensdauer Stahlbrücke 1936 23 Mär 2019 19:19 #64715

hi,

meinst du din 1072?
meine älteste ist von 1967 - lebensdauer? nix is ..
vielleicht in e. einführungserlass des landes oder der strassenbauverwaltung.
btw, 1931 gabs noch mehr (niedrigere) brückenklassen.
bei -vermutlich genieteten?- stahlbrücken würde ich mir die niete angucken (im übertragenene sinn .. lastspielzahl, verkehrsaufkommen usw.)

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Lebensdauer Stahlbrücke 1936 24 Mär 2019 22:57 #64718

Hallo saibot,
die Norm (@markus: die hatte damals wirklich die Nummer DIN 1073) hab ich leider nicht griffbereit (kostet aktuell beim Beuth-Verlag rund 75 Euro) zur Hand, auch nicht meine alten Stahlbaubücher aus den 50er Jahren (die lagern noch in Kisten) - wobei dort eventuell schon die Nachfolgenormen drin stehen.
Nach der "Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)" geht man heute (bzw. 2010) von einer Lebensdauer bei Überbauten aus Stahl von 100 Jahren aus, bei jährlichen Unterhaltskosten in Höhe von 1,5% der Herstellungskosten (bei Stahl- und Spannbeton sind's nur 70 Jahre bei Unterhaltskosten von 0,8 bis 1,3%).
Grüße

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Lebensdauer Stahlbrücke 1936 25 Mär 2019 07:45 #64719

  • saibot2107
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Hallo Alsheimer,

vielen Dank für die Antwort. Die ABBV kannte ich schon. Mich hätte nur interessiert, ob in der 1936 gültigen Bemessungsvorschrift, also der DIN 1073, festgelegt war, für welche Lebensdauer eine Stahlbrücke auszulegen ist, analog dazu, dass heute sowohl in DIN EN 1992-2 (für Stahlbeton- bzw. Spannbetonbrücken) als auch in DIN EN 1993-2 (für Stahlbrücken) vorgeschrieben ist, dass die Brücken für eine Lebensdauer von 100 Jahren auszulegen sind.

@markus
Wie Alsheimer schon angedeutet hat, geht es mir weniger um die tatsächliche Lebensdauer sonder vielmehr um die theoretische Lebensdauer. In einem Streitfall behauptet eine Seite, dass eine mittlerweile abgerissene Brücke eine Lebensdauer von 100 Jahre gehabt hätte, während die andere Seite behauptet, die Brücke habe eine Lebensdauer von 80 Jahre gehabt. Ich muss dazu Stellung nehmen.

Von daher habe ich bisher den Ansatz der ABBV gewählt, demnach währen es 100 Jahre. Wollte mich sozusagen nur über die ursprünglichen Vorschriften absichern.

Gruß
Tobias

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Lebensdauer Stahlbrücke 1936 25 Mär 2019 16:44 #64723

saibot2107 schrieb: ... geht es mir weniger um die tatsächliche Lebensdauer sondern vielmehr um die theoretische Lebensdauer. In einem Streitfall behauptet eine Seite, dass eine mittlerweile abgerissene Brücke eine Lebensdauer von 100 Jahre gehabt hätte, während die andere Seite behauptet, die Brücke habe eine Lebensdauer von 80 Jahre gehabt. ...


Das ist aber eher eine theoretische Diskussion ums liebe Geld. Praktisch hängt die Lebensdauer von vielen Faktoren ab, u.a. damalige Ausführungsqualität, Unterhalt, Schädigungen, Verkehrsentwicklung...

Wir planen (als Straßenbauverwaltung) gerade den Ersatz einer größeren Stahlbrücke aus den 60er Jahren, deren rechnerische Restnutzungsdauer (nach der Nachrechnungsrichtlinie) Anfang der 2030er endet. Die Schädigungen (Terrassenbrüche) dürften auf Ausführungs- und Konstruktionsfehler in den 60er Jahren zurückgehen. Sich hier hinzustellen und zu sagen, die darf noch 30 Jahre länger stehen... Naja.

Grüße

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Lebensdauer Stahlbrücke 1936 26 Mär 2019 08:46 #64724

  • saibot2107
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Hallo Alsheimer,

natürlich ist es ein Streit ums liebe Geld. Dass die theoretische Lebensdauer nicht unbedingt etwas mit der tatsächlichen Lebensdauer zu tun hat, ist mir schon klar. Aber wie immer, von irgendetwas muss man im Leben nun mal ausgehen. Und bei Ablöseberechnungen geht die ABBV und auch die RI-ERH-ING halt immer von der theoretischen Lebensdauer aus.

Mich würde in diesem Zusammenhang halt nur interessieren, ob es in der 1936 gültigen DIN 1073 eine Vorgabe gab, für welche Lebensdauer ein Bauwerk auszulegen ist, wie es halt in den heute gültigen Normen und Richtlinien auch entsprechende Vorschriften gibt.

Gruß
Tobias

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