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Pfahlgründung - Tiefe und Anzahl 16 Dez 2018 05:04 #64221

Guten Tag,

ich wende mich an das Forum, nachdem die Berechnungen für das Einfamilienhaus fertig sind (siehe Einreichplan).
Mich würde interessieren, ob die Lasten in etwa stimmen können und andererseits, ob diese Lasten durch 8 Pfähle in den Untergrund (7,5m) abtragbar sind?

Danke für eure Hilfe

Martin Richter, M.Sc.

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Pfahlgründung - Tiefe und Anzahl 16 Dez 2018 08:24 #64222

Ich bin mir sehr sicher, dass man ihnen aus verschiedenen guten Gründen ihre Fragen hier nicht beantworten wird.

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Pfahlgründung - Tiefe und Anzahl 16 Dez 2018 13:52 #64223

Hallo,
beauftragen Sie entsprechende Fachleute mit einer
Überprung Ihrer Unterlagen. Kein Problem für einen
Prüfingenieur f. Baustatik und einen qualifizierten
Baugrund-Gutachter.

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Pfahlgründung - Tiefe und Anzahl 16 Dez 2018 14:24 #64224

Hallo,

Das habe ich auch getan.die Baufirma und ihr Statiker sagt es geht mit den wenigen Pfählen. Eine andere Baufirma und ein unabhängiger Statiker sagt nein. Nachdem ich nächste Woche unterschreiben wollte, wollte ich mir noch Fachmeinungen einholen. Alles kostete mich bisher auch 4000€ und ich will nicht noch mehr ausgeben.

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Pfahlgründung - Tiefe und Anzahl 16 Dez 2018 15:23 #64225

der statiker der das untergeschoß bemisst, bestimmt die anzahl der pfähle die er braucht.

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Letzte Änderung: von morten25.

Pfahlgründung - Tiefe und Anzahl 16 Dez 2018 15:51 #64226

Guten Tag,
Die Statik für den Überbau wurde von einem "Ingenieurbüro für Holztechnik" erstellt.

Hier stellt sich mir vorab die Frage, ob in Österreich ein Ingenieurbüro für Holztechnik hinsichtlich der Befugnis dazu berechtigt ist diese Statiken überhaupt zu erstellen zumal hier auch Stahlbauteile im Gesamtsystem enthalten sind (hier geht es nicht um das "Können" sondern um die "Befugnis"...weiters: ich denke ein Ingenieurbüro in Österreich ist seitens der Befugnis doch etwas anderes als ein Ingenieurbüro in Deutschland)

Mir erschließt sich nicht der Unterschied zwischen der Befugnis von einem Ingenieurbüro und einem Holzbaumeister/Zimmermeister (siehe Berechtigungsumfang Ingenieurbüro: "Ingenieurbüros dürfen nicht auf Fachgebieten begründet werden, die den Baumeistern, ....., oder den Zimmermeistern vorbehaltene Tätigkeiten umfassen.....). Ein Ingenieurbro darf laut Gewerbeordnung: Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten......... Welche Berechnungen genau damit gemeint sind wird nicht näher erläutert -

Ein befreundeter Kollege, welcher sich auf reine Statiken für Holzbau spezialisiert, wollte sein Büro als Ingenieurbüro führen (weil die Zugangsbedingungen anscheinend viel einfacher sind als die von einem Holzbaumeister/Zimmermeister)...da hieß es seitens der WK, dass er einen Holzbaumeisterabschluß benötigt........

In weiterer Folge wäre dann der Unterschied in der Befugnis zwischen "Ingenieurbüro in Österreich" und einem "Ziviltechniker" - speziell auf dem Gebiet der Statik zu suchen????


......

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