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Befahrbare Stb-Platte Betriebslast Betonstahlsorte 24 Okt 2018 15:01 #63899

Bei überfahrbaren Wirtschaftwegbrücken oder Schachtdecken unter einer Straße (<1,0m Überdeckung) muss ja ein Ermüdungsnachweis geführt werden.
Aber welche Betonstahlsorte muss ich für die jeweilige Bewehrung einlegen?
Reicht normalduktiler B500A aus? B500B kenne ich eigentlich nur, wenn hohe Verformungen ermöglicht werden müssen. Aber das ist doch bei Betriebsbelastung gar nicht unbedingt der Fall.

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Befahrbare Stb-Platte Betriebslast Betonstahlsorte 24 Okt 2018 15:29 #63900

Hallo Havelmann,

Nach DIN EN 1992-2/NA NCI zu 3.2.2 (3)P darf für Brückenüberbauten nur Betonstahl B500B verwendet werden.
Das ist Standard im Brückenbau und für die ausführenden Firmen kein Problem.

Gruß
mmue
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Befahrbare Stb-Platte Betriebslast Betonstahlsorte 24 Okt 2018 16:14 #63901

Vielen Dank für diese Passage. Die ist wirklich wichtig zu wissen.
Vielleicht können Sie mir auch Ihre Ansicht zu den daraus resultierenden Fragen mitteilen:
  1. Zählen Schachtdecken unter Straßen (Orts- oder Landstraße) zu dieser Regelung?
  2. Ab 1,0m Erdüberdeckung ist laut Brückennorm kein Ermüdungsnachweis mehr erforderlich. Sind die B500B damit auch nicht mehr erforderlich oder gilt die Regel unabhängig vom Ermüdungsnachweis.
  3. Zu Schachtbauwerken gibt es ja auch Unterteile. Wie steht es um die Bewehrung dieser Bauteile?

In meinem Fall hat es ein Prüfer angemerkt und die ausführende Firma hat das (offenbar) tatsächlich mit B500B ausgeführt. Ich weiß aber nicht, wie das in der Regel ausgeführt wird.
Anordnen würde ich es gerne nur da, wo es auch nötig ist.

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Befahrbare Stb-Platte Betriebslast Betonstahlsorte 24 Okt 2018 18:00 #63902

Soviel ich weiß,
gibt es in D nur Stabstahl in Duktilitätsklasse B.
Man hat nur bei Matten ein Problem bzw. höhere Preise.

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Befahrbare Stb-Platte Betriebslast Betonstahlsorte 24 Okt 2018 18:33 #63903

Hallo Havelmann,

Zu 1.: M.E. ja.

Zu 2.: Die Forderung B500B für Überbauten hat keinen Bezug zum Ermüdungsnachweis (jedenfalls steht in EC 2-2 nichts davon). M.E. ist B500B generell für Überbauten gefordert.

Zu 3.: Bei Widerlagern könnte theoretisch B500A verwendet werden. Macht aber keiner, weil der Preis für B500B-Stabstahl nur unwesentlich höher ist. Außerdem kämst du bei div. Punkten (z.B. an Fugen) in Konflikt mit der ZTV-Ing., bei der, soweit ich sehe, immer nur von B500B die Rede ist.

Anordnen würde ich es gerne nur da, wo es auch nötig ist.

M.E. macht es keinen Sinn, bei Brückenbauten z.T. mit B500A zu arbeiten.

Gruß
mmue

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Befahrbare Stb-Platte Betriebslast Betonstahlsorte 24 Okt 2018 20:35 #63904

Hallo Havelmann,

ich kann nur bestätigen was mmue zur Thematik Verwendung der Betonstahlsorte B 500B im Brückenbau geschrieben hat.
Es wird ausschließlich (auch in den Bohrpfählen) B 500B verbaut.

Leider weiß ich auch nicht wo das steht.

Gruß
Lehmann

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