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Gründung ohne Streifenfundament 16 Jul 2018 14:49 #63544

Hallo,

Ich halte das nicht für verantwortlich umsetzbar.

Ich auch nicht.

Neben den angesprochenen Punkten fällt mir Folgendes aus Sicht eines Bauleiters auf:
Wer verlegt wann die außenliegende waagerechte Platte?

a) Gleich in einem Zuge mit der Sohlplattendämmung? Dann macht's der Maurer, dann steht aber außen das Gerüst drauf und die Platten sind kaputt.

b) Oder nachdem die Verblendung außen und das Dach fertig sind und das Gerüst abgebaut wurde? Dann ist der Maurer weg (und die Platten, die wg. Vermeidung von Extra-Transportkosten in einem Zuge gleich mitgeliefert wurden) sind auch weg (wenn sie nicht bis dahin ohnehin schon geklaut - oh Entschuldigung: anderweitig gebraucht - wurden). Dann mußte der Galabauer die Platten verlegen (oder selbst welche kaufen ...). Naja, ich glaub's nicht.

Gruß
mmue

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Gründung ohne Streifenfundament 31 Jul 2018 12:05 #63616

Wir sprechen hier von einer Frostschürze nicht war? Denn prinzipiell ginge das, wenn man frostsicher ist.

Die Verantwortung würde ich bei einem Wohngebäude allerdings so nicht übernehmen, aus folgendem Grund.

- Verblendung steht nicht auf einem gemeinsamen Fundament - unterschiedliche Setzungen => Risse => Stress
- Auch bei einer Tafelbauweise wäre mir die Bodenplatte zu mager und wie sieht denn das Erdreich aus? Versickerungsfähig? Frostsicher? Staunässe die auffrieren kann?

Ich habe schon Objekte ohne Frostschürze gebaut; Bodenplatten für LAU Anlagen auf hydraulisch gebundener Tragschicht z.B., die bekamen aber auch einen entsprechenden Unterbau in der Fläche mit Drainagesystem, damit Sickerwässer abgeführt werden, und das funktioniert.

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Letzte Änderung: von DO-ING.
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