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Begriff Schalplanung

Begriff Schalplanung

14 Juni 2018 10:36
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Hallo Kollegen,

ich wollte euch um eure Meinung bitten, wie der Begriff Schalplanung zu definieren ist. Schulden wir nur Grundrisse und die für die Ausführung wesentlichen Schnitte/Maße oder auch detaillierte Wandabwicklungen für jede einzelne Wand(im Speziellen bei Filligranwänden)?

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Re: Begriff Schalplanung

14 Juni 2018 11:57
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Hallo,

wenn vertraglich Schalpläne gefordert sind (und vergütet werden) sind das die Pläne der Deckenuntersichten, und die Wandabwicklung aller Betonbauteile, alles mit Aussparungen, Einbauteilen, Schlitzen etc.
Bei Elementwänden bekommt man ja meist die Einzelplattenauszüge (Innen- und Außenanstichten mit Schnitten) vom Fertigteilproduzenten. Aber Spitz auf Knopf sind auch dort eigentlicht Wandabwicklungen fällig.

Gruß Wolfgang

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Re: Begriff Schalplanung

14 Juni 2018 12:03
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Hallo Wolfgang,

danke für deine Hilfe. So sehe ich das eigentlich auch. Da bei Ortbetonbauweise sind unbestritten die Wandabwicklungen darzustellen, da sonst die Bewehrungsplanung nicht sauber möglich ist. Bei Elementwänden sind dies Leistungen ein Teil der Planungsleistung des Unternehmers / FT-Werks wenn es so ausgeschrieben worden ist.

Habe inzwischen auch noch in der DIN 1356-1 was gefunden. Diese definiert Schalpläne als Grundrisse und Schnitte unter Berücksichtigung der statischen Berechnung. Eine Wandabwicklung ist somit erstmal nicht grundsätzlich vom Tragwerksplaner zu erstellen (und bei Mauerwerk etc. ja auch nicht erforderlich).

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Re: Begriff Schalplanung

14 Juni 2018 15:39
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Eher nicht, die Wandabwicklungen.

Schalpläne dienen nicht der Vereinfachung der Bewehrungsplanerstellung
oder was auch immer sondern sind Hilfsmittel für die Ausführung der Schalung.

Hierzu sind üblicherweise Grundrisse und Schnitte, wo erforderlich, zu zeichnen.

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Re: Begriff Schalplanung

14 Juni 2018 15:54
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Schalpläne müssen alle Maße und Angaben enthalten, um die Schalung zu bauen.
(sagt ja schon der Name :) ) egal ob Wände, Decken, Stützen, Unterzüge, Fundamente usw.
In der Regel sind bei Wänden Wandabwicklungen zu zeichnen.
Einfache Wände ohne Fenster oder Aussparungen kann man auch mal ohne Abwicklung zeichnen.

Schalung benötigt man, um Ortbetonbauteile herzustellen, auch logisch.
=> Andere Bauteile z.B. Mauerwerkswände müssen nicht dargestellt werden.
(Kann aber zur Orientierung hilfreich sein)

Filigranplatten/Wände sind ebenfalls keine Ortbetonbauteile.

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Re: Begriff Schalplanung

15 Juni 2018 10:14
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hi,
zur abgrenzung gegen übererfüllung würde ich einen blick ins "aho heft 3 - besondere leistungen bei der tragwerksplanung" werfen, weil bspw. locher-koeble-frik grenzen klar gegenüber rohbauplänen (u.a. mit einbauteilen) ab.
eben dort: schalpläne sind grundlage für bewehrungspläne. wenn kein auftrag für s+b-pläne vorliegt, sondern nur für bew-pläne > anspruch auf schalpläne.
gegen untererfüllung: wie statiker99, also nicht abwicklungen, wenn grdr/schnitte reichen.
grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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