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Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, bei dem ein Randunterzug seitlich ergänzt werden soll. Nach neuer Bemessung ist mehr Biegebewehrung erforderlich welche ich gerne in die Ergänzung auslagern möchte. Dafür muss jedoch die Schubfuge nachgewiesen werden. Für den Standardfall (Plattenbalken in Skizze links) ist das ja soweit verständlich. Wie ist jedoch das Vorgehen bei dem mir vorliegenden Fall? (Skizze rechts) Über einen kleinen Denkanstoß wäre ich sehr dankbar? Liebe Grüße rejenny |
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Such mal in der Norm. Irgendwo müsste stehen, dass man in solchen Fällen den Nachweis mittels Querkraftnachweis führt, wobei man V_Rd,cc etc entsprechend der Fugenrauigkeit abmindern muss.
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hallo rejenny
ich würde folgendes machen: - im Ergänzungsquerschnitt geschlossene Bügen einbauen + "ergänzende" Biegezugbewehrung - in den Bestand horizontal Eisen einkleben, 2 Reihen: oben und unten; maßgebend sind die oberen, horizontal eingeklebten Eisen, da diese praktisch durch die vertikale Verbundfuge auch als Zugbewehrung einer Konsole wirken und erhalten die größere Zugkraft, als die darunterliegenden. Diese (oberen Eisen) muss man dann bauseits am Ende nach unten abbiegen, damit die Endverankerung einen Haken hat. - Den Anschluss der Verbundfuge würde ich so berechnen: untere Lage( nach Norm wie Bild links) /2/ fyd,s und obere Lage ( (nach Norm wie Bild links)/2 + Ved2/z)) / fyd,s, wobei z der Hebelarm aus der Konsolbemessung ist. - bei beiden Lagen der horizontalen eingeklebten Bewehrung ist die Verankerungslänge im Alt- und Neubeton sicherzustellen. Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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