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Hallo Leute,
ich soll einen Bodenaufbau für schwimmenden Estrich nachweisen welcher mit einem Gabelstapler (Klasse FL1) befahrbar sein soll. Hat hiermit jemand Erfahrung, im Netz habe ich hierzu leider nichts brauchbares gefunden. Kennt ihr Nachweisverfahren oder Systemhersteller für solche Bodenaufbauten? der geplante Bodenaufbau: Estrich 10 cm Dämmstoff 1-2 cm 30 cm Sohle Die für die Stapler-Klasse: FL1 nachzuweisende charakteristische Druckspannung infolge Einzellast beträgt: 26000N/(220*220) = 0,54 N/mm²; ich habe keinen einzigen Dämmstoff gefunden der dies trägt... schon mal vielen Dank im voraus, falls jemand etwas dazu weiß würdet ihr mir mit einem Beitrag einen großen gefallen tun. Schönen Gruß aus Hamburg |
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Hallo,
wenn die Dämmstoffzwischenlage zur Wärmedämmung dient, Foamglas bietet 0,8 N/mm² und mehr, wenns wegen Schallisolierung sein soll hilft Silomer von Fa. Getzner mit ähnlich abgestuften Mattentypen. Vielleicht ist ja auch eine Kombination möglich? Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang,
danke für den Tip, der Dämmstoff ist als reine Schalldämmung vorgesehen daher kann ich auf das foamglas verzichten |
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dann solltest du nicht bei Trittschalldämmungen, sondern bei klassischen Bautenschutzmatten dein Glück versuchen.....
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z.B. so etwas www.berleburger.com/produkte/trittschall...lldaemmung-estriche/ |
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Der angegebene Wert der zulässigen Druckspannung von z.B. Regupol 17 beträgt 50kN/m², bzw. 0,05 N/mm²
jedoch erzeugt die Nachzuweisende Einzelradlast 26000N/(220*220) = 0,54 N/mm². Oder habe ich einen Denkfehler? Muss ich den Dämmstoff überhaupt für die Einzelradlast Nachweisen? |
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