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Windlast in der Statikberechnung 02 Aug 2017 13:14 #61846

hallo,

über die Antworten in diesem thread wundere ich mich ein wenig.
Selbstverständlich ist eine exponierte Hanglage nach Norm mit dem Topographiefaktor zu berücksichtigen.
Dieser ist von der Geländegeometrie abhängig. Seine Ermittlung ergibt sich aus Anhang A.3.
Er ist auch nicht auf 10% begrenzt. Insofern kann ein Statiker nicht immer die Windlast am grünen Tisch ermitteln. Er sollte auch die Lage des Objektes überprüfen.
gruß dvog
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Windlast in der Statikberechnung 02 Aug 2017 17:01 #61848

dvog schrieb: Selbstverständlich ist eine exponierte Hanglage nach Norm mit dem Topographiefaktor zu berücksichtigen. Dieser ist von der Geländegeometrie abhängig. Seine Ermittlung ergibt sich aus Anhang A.3.


Hier hat @dvog definitiv Recht !
Demzufolge nehme ich meine Aussage zurück, den Topografiebeiwert kannte ich (als Flachländler) noch nicht.

Wenn der Eindruck und die Topografiebeschereibung vom TO zutrifft, hätte man den Topografiefaktor hier wohl berücksichtigen müssen. Wieviel dieser ausmacht kann man vermutlich nur durch örtliche Überprüfung und genaue Berechnung verifizieren.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob in dem Verfahren "vereinfachten Geschwindigkeitsdrücke für Bauwerke bis 25 m Höhe" der Topografiefaktor auch berücksichtigt werden muss oder ob diese Werte so auf der sicheren Seite liegen, daß der TF enthalten ist.

Und vor allem, WO ist dieses "vereinfachte Verfahren" welches sowohl im Schneider wie im Wendehorst abgedruckt ist überhaupt geregelt ? (Ich habe es im EC1-4 und im NAD nicht gefunden.)

Evtl. kann @dvog ja den TO beruhigen und uns die Fragen beantworten.

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Windlast in der Statikberechnung 02 Aug 2017 17:57 #61849

Hallo zusammen,

ob der Faktor zu Berücksichtigen ist wissen wir doch nicht, da uns zwar bekannt ist dass das Gelände um 50m abfällt aber nicht auf welcher Strecke...

Bei H/Le=200m/750m=0.2667 und WLZ2 mit x/lu=0.1 Mischkat. Binnenland kommt irgendwas-> qp= 1.5 * c0=1.69 * 0.39 = 0.99 raus.
Hatte den Fall bisher einmal, muss auch nicht nochmal sein.

Das vereinfachte Verfahren ist im NA.B.3.2. Ob eine Berücksichtigung nach den Vereinfachten Verfahren notwendig ist steht nicht explit in der Norm - wie solls auch anders sein.

Meine pers. Meinung: Wenn Phi <0.05, also weniger wie 50m Höhenunterschied auf 1000m nicht drüber schon.

In Sachsen gits hierfür ja den Sachsenatlas -> Höhenlinien einblenden und Strecke messen.
Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.

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Windlast in der Statikberechnung 02 Aug 2017 18:30 #61850

hallo zusammen,

das vereinfachte Verfahren liegt nicht für jede Höhe auf der "sicheren Seite".
Der Topographiefaktor ist auf jeden Fall zusätzlich nach NA.B.4 zu berücksichtigen. Dort wird wiederum auf DIN EN 1991-1-4 A.3 verwiesen.
Ob in dem hier behandelten Fall etwas dabei herauskommt, kann nur der Fragesteller beantworten.
Vielleicht sind ja "Schneider" und "Wendehorst" wie öfter "nicht auf der Höhe der Zeit" oder liegen falsch.

meine Empfehlung : immer in die Norm gucken!!!

gruß dvog

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Windlast in der Statikberechnung 03 Aug 2017 09:35 #61852

Danke für die weiteren interessanten Beiträge...

Ich habe leider nur die Möglichkeit mit Google Maps zu messen. Auf drei Seiten gemessen komme ich auf 480 - 630m wo bis zu 51 Höhenmeter überwunden werden müssen. Des weiteren gibt es unmittelbar an meine Grundstück Richtung osten eine Halte (vom Schacht) die ca. 20m Hoch ist. Der Westwind trifft also auch diese Halte und verteilt sich dann nach oben bzw. wahrscheinlich nach links und trifft damit ebenfalls mein Grundstück. (Siehe Anhang)



Wenn anhand eurer Expertenmeinung das mit berücksichtigt hätte müssen. Was mache ich dann mit dieser Information? Gutachter einschalten? Wind- Bau- oder Statikgutachter?

Angst das mein Haus wegweht habe ich nicht. Eher das es das Dach und oder die PV abdeckt. Auch könnte ich mir gut vorstellen das das Haus schneller verschleißt wenn anhand einer falschen Statikberechnung weniger Material verbaut wurde. Am ende geht es mir aber auch darum das einfach die Bauausführung korrekt war, denn so billig baut man mit Danhaus nun auch nicht.
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Windlast in der Statikberechnung 03 Aug 2017 10:27 #61853

Hallo Paladinro,

ohne die Höhenlinien ist das sinnlos, die kann man vielleicht aber auch in Google Maps einblenden und dann braucht man eben nen größeren Ausschnitt. Damit kann man dann einen ungefähren Geländeschnitt erstellen, anhand dessen man gem. EC1-4 NA den Topographifaktor c0 ermittelt.

Dafür brauchen Sie keinen Gutachter nur eben einen Bauingenieur / Tragwerksplaner oder eben einen Prüfingenieur der die Muße hat sich mit diesen empirisch entwickelten und schlecht beschrieben Formeln auseinander zu setzen. Erst wenn dieser feststellt, dass die Last wesentlich zu gering gewählt wurde, würde ich mich mit dem Verkäufer also Danhaus bzw. mit einem Gutachter beschäftigen.
Sicherlich wird es in Ihrer näheren Umgebung jemanden geben, der Ihnen gegen einen finanziellen Ausgleich weiterhilft. Bei der Suche kann Ihnen die Ingenieurkammer Sachsen oder der VPI Sachsen helfen.
Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.

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