Hallo statiker99,
stimmt, wenn die DIN nun nicht mehr gilt, gilt auch nicht mehr der Satz in der Zulassung unter 3.2.2.1: "Das Mauerwerk ist auch dann als Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung in Rechnung zu stellen, wenn die Stoßfugen vermörtelt sind."
Ich frage mich dann nur, warum das nach DIN nicht angesetzt werden darf und nach EC nun schon???
Weiß der Stein das doch, dass eine andere Norm gilt?