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Steht irgendwo zweifelsfrei, ob die Lasten aus:
Ich bin bislang immer auf die sichere Seite mit veränderlicher Einwirkung gegangen, weil es kaum einen Einfluss für meine Zwecke hatte. |
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Mal im EC 7 schauen.
Eher ständig anzusetzen, Teilsicherheitsbeiwerte siehe EC 7 (hängt von den Nachweisen ab, Aufschwimmen / Lagesicherheit / Bauteilversagen usw.)
Folgende Benutzer bedankten sich: saibot2107
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Die Teilsicherheitsbeiwerte kenne ich schon. Allerdings nicht die Zuordnung zu den jeweiligen Lastfällen.
Ich rede von der Stahlbetonbemessung belastet durch geotechnische Lasten (z.B. Winkelstützwand). Gefühlsmäßig hätte ich Erdlast ständig, Verdichtung ständig (irgendwo in einem Aufsatz gelesen) und den ruhenden Wasserdruck veränderlich angesetzt. Aber steht das irgendwo vielleicht explizit, dass man sich darauf stützen kann, bzw. die Belastung ggf. sogar abmindern? |
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aus DIN 1054: 2010-12 A2.4.6.1.2
A(6) Bei der Ermittlung der Bemessungswerte der Beanspruchung aus freiem Wasser und aus Grundwasser sind auch für den veränderlichen Anteil des Wasserdrucks die Teilsicherheitsbeiwerte für ständige Einwirkung zugrunde zu legen. |
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