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Fundament-Schornstein vs Klaffende Fuge 06 Jun 2016 16:58 #58732

Hallo Kollegen, folgender Sachverhalt:

Stahl-Schornstein H=20m d=1m soll nachgerechnet (lt. EuroKot) werden. Konkret sollen wir die Fundierung nachrechnen, da der Schornstein an sich nicht von uns kommt.
Ich hätte zu den Windlasten ein paar Fragen, aber die spare ich mir mal aus da sich das sehr auf den Ö-NAD bezieht.

Die wichtigere Frage wäre:
Laut unserem Senior-Statiker war es früher anscheinend so, dass für Schornsteine und Türme/Maste (grundsätzlich für eingespannte schlanke einstielige Tragwerke) eine ''klaffende Fuge'' nicht zulässig war.

Dazu habe ich folgendes gefunden


Meine Frage wäre: Gibt es im EuroKot (zB EC-7 oder in den anderen Teilen) irgendwo einen entsprechenden Pasus wie in der DIN EN 13084-1 der besagt dass eine klaffende Fuge zulässig ist? ... oder hätte gar jemand die EN 13084 zur Durchsicht parat ?

Ich verstehe das so, dass diese gute alte Begrenzung quasi zwei Sachen in einem erschlagen hat:
Zu einem die Standsicherheit/Kippen zum anderen auch die Verdrehung des Fundamentes und damit die Verformung der Schornsteinspitze

Kann man diese klaffende Fuge also zulassen, wenn die entsprechenden Nachweise liefert, bzw wie wären dann die Verformungen zu bregrenzen ?

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Letzte Änderung: von cebudom.

Fundament-Schornstein vs Klaffende Fuge 07 Jun 2016 06:13 #58733

Moin,

bis jetzt gab es zwei unterschiedliche Sichtweisen. DIN 4131 und DIN V 4133 ließen gar keine Klaffung zu. DIN 4131 ließ eine Klaffung unter bestimmten Bedingung zu.

Laut DIN Mitteilungen 11/1992 ist der Grund für die Sonderregeln zur Gründung die Umstellung vom globalen Sicherheitskonzept auf das Teilsicheherheitskonzept (Stichwort Lastfall H und HZ). Die damalige Grundbaunorm hatte noch globale Sicherheiten. Die Unterschiede zwischen DIN 4133 und DIN 4131 seien "durch eine andere Wichtung der Auswirkungen solcher Beanspruchungen durch die Regelsetzer begründet."

Da jetzt allen Normen das Teilsicherheitskonzept zu Grunde liegt, sind keine besonderen Regeln mehr nötig. Es gilt die Regelung in DIN EN 13084-1, 5.4: "Die Fuge zwischen Fundament und Erdreich darf sich unter Einwirkung des charakteristischen Wertes der Windlast nicht weiter als bis zur Schwerachse der Fundamentplatte öffnen. "

In deutschen Listen der technischen Baubestimmungen wird diese Regelung sogar schon für DIN V 4133 zugelassen.

Grüße

Christoff

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Fundament-Schornstein vs Klaffende Fuge 07 Jun 2016 08:06 #58734

Moin,

ich bin's noch mal.

Die zulässigen Auslenkungen sind in DIN EN 1993-3-2, 7.2 geregelt: hF/50 unter 1,0-facher Böen-Windlast und 0,1 mal Außendurchmesser für Querschwingungen, Sicherheitsklasse 2 bzw. 0,05 für Sicherheitsklasse 3.

Grüße

Christoff

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