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Hallo,
nein Jörg, es geht um Schubbügel. Gruß mmue |
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Würde mich da zur Not an den Ausführungen zum Durchstanzen orientieren: z.B. Heft 525, zu 13.3.3(5): Es müssen mindestens 50% der Längsbewehrung in tangentialer oder radialer Richtung von den Durchstanzbügeln umschlossen werden (ggf. auch 2. Lage ausreichend, siehe Bild H13-1.3). Bei liniengelagerten Platten und hoher Querkraftausnutzung (VEd > 0,6 x VRd) würde ich fallweise auch die äußerste Lage umfassen.
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Hallo Leute,
Ich habe auf der Uni noch gelernt, dass in eine Stahlbetondecke keine Schubbewehrung kommt, nur Durchstanzbewehrung. Schubbewehrung ist etwas für Träger. Aber die Gebäude werden halt nicht einfacher und durchgehende Lastableitung gibt es schon beim Einfamilienhaus nicht mehr (Wände und Säulen übereinander). Wir machen bei großflächigen Schubzulagen oft Bügelkörbe die zwischen oberer und unterer Lage verlegt werden. Die Längseisen in den Bügelecken können der unteren bzw. oberen Lage zugerechnet werden (liegen in 3. Lage). Das geht dann auch mit der Norm konform (Umschließen einer Lage der oberen/unteren Bewehrung). Ist vor allem bei Mattenbewehrung sinnvoll. schöne Grüße Peter
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Hallo pepe,
das ist zwar eine Möglichkeit der Ausführung, das beantwortet aber nicht die Frage, wieviel der Zugbewehrung denn nun umfaßt werden muß. Habe bei Fritz Leonhardt, Vorlesungen über Massivbau, 3. Aufl. 1977, gefunden, daß bei Schubbewehrung von Platten ".. die Bügel mindestens die Hälfte der Stäbe der äußersten Bewehrungslage umfassen" müssen. EC2 sagt dazu nichts. Leonhardt kann m.E. nicht so falsch gelegen haben. Aber da steht äußerste Bewehrungslage, nicht irgendeine Bewehrung. Gibt's neuere Erkenntnisse, die das widerlegen? Gruß mmue |
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Hallo zusammen,
ich kenne sowohl die Aussagen aus dem Leonhardt als auch das Positionierungspapier des VPI Weiterhin ist in FINGERLOOS,HEGGER, ZILCH: EUROCODE 2 für Deutschland - Kommentierte und konsolidierte Fassung , 2. Aufl., 2006 -> S.147 folgendes zu finden: Grüße aus Dresden Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.
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Letzte Änderung: von sebwhite.
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Hallo Zusammen
![]() Ich habe bis jetzt in die Platten bis 35 cm Dicke richtige Bügel im B-Plan eingebaut, und es ging einwandfrei, wie gesagt, mit der 50% Umschließung der unteren und der oberen Bewehrung, d.h., es wurde stetts eine Lage umschlossen. Ab 50 cm Dicke reichen auch die Steher aus, die Abstände müssen aber gem. Querkraftnachweis angepasst werden. Da ich in meisten Fällen den B-Plan selbst erstelle, gab es bei den B-Abnahmen kein Problem. Zwischen 35... 50 cm... ![]() die aus Bügeln und Längseisen bestehen. Bemessung mit stark reduzierten Hebelarm. Ist beim Prüfer auch durchgegangen. Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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