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Hallo,
Bei Balkenschuhanschlüssen gibt es eine Teilausnagelung und eine Vollausnagelung (bei Simpson Strong-Tie) Muss ich bei kleineren Lasten zwangsläufig immer die angegebene Nagelanzahl einbauen ? Von abmindern steht da nix ! Da hat man schnell mal 50 % zu viel Nägel. Verstoße ich bei weniger Nägel gegen die Zulassung oder darf ich meinen Ing.-Verstand benutzen. Wie sieht das rechtlich aus. Früher durfte man auch die Anzahl Nägel wählen. Gruß |
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Das steht in einer älteren Zulassung. (Die Neue konnte ich bei Strongtie nicht laden.) Ich lese daraus, dass man mind. die Hälfte der Nägel haben muss. Bin mir aber auch nicht sicher. Strongtie hat aber einen guten techn Service. Ruf doch mal an. Ergebnis würde mich auch interessieren. Es sind aber Formeln angegeben, so dass man "zulässige" Last ausrechnen könnte. |
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Letzte Änderung: von Jens01.
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Hallo Herr Lehmann, grundsätzlich regelt die Zulassung die Anzahl der Nägel. Was bei diese Zulassung und der Anzahl der Nägel alles berücksichtigt wurde kennt man im Normalfall nicht so genau z.B Blechverformung etc. Ich würde bei Bauteilen mit Zulassung auch diese Zulassungsvorgaben einhalten. Die Zulassung soll ja die Arbeit und den Aufwand begrenzen. Sonst kann ja jeder wieder seine eigenen Blechteile ausdenken wie er diese gerne hätte. Ansonsten: ausprobieren und warten bis ein Schadensfall kommt. Den Rest Regelt dann wer ? Der Rechtsanwalt |
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Die Frage ist ja, wie genau die Zulassung zu interpretieren ist. |
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Hallo,
habe gerade bei Simpson Strong-Tie angerufen. Wie zu erwarten, die Zulassung muss eingehalten werden. Auf die Frage: Was ist bei einer Unterdecke nur zu Dämmzwecken mit 24 cm DB und Balkenschuhen z,B. 60 x 190. Antwort: Na ja, bei nicht tragenden Bauteilen (!) könnte man ja weniger........ und ich: Wo ist die Grenze zwischen nicht tragend u. tragend...... Für mich ist alles tragend. Da sind wir auch nicht weitergekommen. Also volle Pulle Nägel rein u. nicht drüber nachdenken. Und er Zimmermann schüttelt dann den Kopf und attestiert dem Statiker "Keine Ahnung" Danke für die Antworten. @MeyerK Zitat "Ansonsten: ausprobieren und warten bis ein Schadensfall kommt. Den Rest Regelt dann wer ? Der Rechtsanwalt" Wenn der RA kommt bin ich am A... |
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Hallo Jens01, Gegenfrage : wenn in der Zulassung z.B. steht 5 Nä. Was soll denn bei dieser Angabe noch interpretiert werden? evt. 5 = 4 oder 5 = 6 ? |
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