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Gast
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Hallo,
Ich habe da mal eine Frage bezüglich Honorar für Prüfer bei Nachträgen. Es ist ja so, dass Kosten der Nachträge über das Verhältnis Seitenzahl der Ursprungsstatik zu Seitenzahl der Nachtragsstatik ermittelt werden. Nun stell ich mir aber die Frage , ob nicht zwischen geforderten, bzw. fehlenden Ergänzungen und fehlerhafter Berechnung unterschieden wird. Ergänzungen müssten meiner Meinung nach zur Grundstatik gezählt werden und nicht zu Nachträgen wegen fehlerhafter Berechnung oder dgl. Liege ich da falsch?? |
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Der Prüfer hat doch aufgrund des Nachtrages, egal warum, einen Mehraufwand. Eine Ausnahme wäre, wenn die Berechnung noch nicht komplett ist, und z.B. die Gründung als Nachtrag nachgereicht wird. Dann wäre das den Grundleistungen zuzuordnen.
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Mit Ergänzungen meine ich zusätzliche Nachweise die er fordert.
Hätte ich von diesen Forderungen gewusst, hätte ich sie ja bereits in der Grundstatik mit aufgenommen und somit hätte er die von Ihm geforderten zusätzlichen Nachweisen sowieso geprüft. |
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hallo Michael,
ist das jetzt dein Problem? |
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In meinem konkreten Fall hat der Prüfer keine Unterschied zwischen Ergänzung und Nachtrag gemacht und dem Bauherr alles als Nachträge in Rechnung gestellt. Nun frägt mich der Bauherr ob das so richtig ist.
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Dann teile dem Bauherrn deine Meinung mit ("ist nicht richtig") mit
dem Hinweis, daß dies keine Rechtsberatung ist. Im übrigen hilft da nur ein Blick in die jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer. |
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