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Stellplatz unmittelbar am Hang

Stellplatz unmittelbar am Hang

05 Feb. 2016 18:45
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Hallo,

ab welcher Höhe muss ein Hang gegen abrutschen gesichert werden? Ist das in irgendeiner Norm geregelt?

In unserer Neubauvorhaben stellt sich die Situation wie von mir gezeichnet dar.

1. Unser Garten- und Landschaftsbauer schlägt vor, den Hang mittels Bruchsteinen und einer passenden Bepflanzung zu sichern. Ist das in Ordnung?

2. Benötigen wir statische Nachweise?

Bedanke mich für die Anregungen.

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Re: Stellplatz unmittelbar am Hang

06 Feb. 2016 07:30
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Hallo,

ob man statische Nachweise haben muss, kann ich gar nicht mal genau sagen. Solange die Standsicherheit des Hanges nicht wirklich sicherheitsrelevant ist, würde ich erst einmal davon ausgehen, dass es baurechtlich nicht erforderlich ist. Wenn andere materiell geschädigt werden könnten, z.B. Nachbarn, könnte es zivilrechtlich sinnvoll sein. Aber wie gesagt, eine schriftliche Darlegung der Grenze zu "müssen" kenne ich nicht. Die dürfte eh bundesländerspezifisch unterschiedlich sein.

Zur technischen Seite. Man kann grob sagen, dass Böschungen die steiler als 30° sind, eher nur für sich selber stehen. Das heißt, würde man vom unteren Punkt unter 30° eine Linie hochziehen, dann ist die Stelle wo sie die obere Ebene schnedet der Punkt, bis wohin man Lasten stellen könnte. Stehen die Lasten näher an der Kante würden konstruktive Maßnahmen wahrscheinlich. Das sind dann aber keine Gala-Arbeiten mit Bruchsteinen und Pflanzen. Es könnte z.B. eine intengrierte Winkelstützwand sein.
Was sein sollte kann nur eine Berechnung zeigen und die bedingt ein Bodengutachten, weil wenn man mit dem Boden rechnen will braucht man seine technischen Kenndaten. Die kann nur ein Gutachter ermitteln.

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Re: Stellplatz unmittelbar am Hang

06 Feb. 2016 14:03
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Hallo sencom41,

da dein Geländesprung mit 2,50 m größer als 2 m ist, benötigst du nach der geltenden Grundbaunorm, die bauaufsichtlich eingeführt und damit öffentlich rechtlich bindend ist, eine ingenieurmäßige Beurteilung und Bearbeitung der Sicherungsmaßnahme (Baugrundgutachter; Geotechnische Kategorie 2), sofern die Böschung steiler geneigt werden soll als der innere Böschungswinkel deines Baugrundes (der kann 30° betragen, kann aber auch größer oder flacher sein - dies kann dir der Baugrundachter nach Besichtigung vor Ort sagen). Falls eine Sicherungsmaßnahme (Stützmauer als Winkelstützmauer, Gabionenwand, Trockensteinmauer oder oder oder ...) nach der Beurteilung des Baugrundgutachters erforderlich wird, sind hierfür die entsprechenden Tragfähigkeits- und Gebrauchsauglichkeitsnachweise nach den geltenden Normen zu führen. Auch dieses erklärt dir der Baugrundgutachter, den du hierfür vor Ort beauftragst. Der nennt dir auch das Honorar, das für das Baugrundgutachten und für die erforderlichen Nachweise anfällt.

Viele Grüße

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Re: Stellplatz unmittelbar am Hang

06 Feb. 2016 14:16
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Alsheimer schrieb:
da dein Geländesprung mit 2,50 m größer als 2 m ist, benötigst du nach der geltenden Grundbaunorm, die bauaufsichtlich eingeführt und damit öffentlich rechtlich bindend ist, eine ingenieurmäßige Beurteilung und Bearbeitung der Sicherungsmaßnahme (Baugrundgutachter; Geotechnische Kategorie 2), sofern die Böschung steiler geneigt werden soll als der innere Böschungswinkel deines Baugrundes (der kann 30° betragen, kann aber auch größer oder flacher sein -

Dazu eine Frage,
Ich komme aus dem Flachland. Entsprechend selten sind bei uns Hanglagen. Gibt es denn für alle steilen Hänge in bebauten Gebieten auf allen Grundstücken statische Nachweise? - Davon müssten doch sehr viele Hänge betroffen sein.

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Re: Stellplatz unmittelbar am Hang

06 Feb. 2016 18:02 - 06 Feb. 2016 18:05
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Die Situation hast Du ja auch in anderen Fällen, auch im Flachland.

Ich mach dann in der Regel eine Böshungsbruchberechnung, mit den Einwirkungen an den entsprechen Stellen.
(Kranstellung Hafengebiet mit befestigter Uferböschung oder auch Gabionenwand bei tiefer liegendem Parkplatzbereich an einer Straße).

Bei Gebäuden in Hanglage würde ich das immer mal checken und den Bauherren über die Sonderleistung informieren.

Das ist aber immer eine besondere Leistung und nicht über die Grundleitungen der HOAI abgedeckt.
Letzte Änderung: 06 Feb. 2016 18:05 von DO-ING.

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Re: Stellplatz unmittelbar am Hang

06 Feb. 2016 19:09
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In Bayern muss die Statik von Stützmauern höher als 2m sogar
noch von einem Prüfsachverständigen geprüft werden...

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