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Hallo werte Kollegen,
ich habe eine Frage zu Lastannahmen und der Bemessung eines freistehenden Pultdaches unter Windbeanspruchung nach EC1 Teil 4. In der Norm sind 6 Lastfälle dargestellt: 2 davon für cp –Beiwerte Sog, Druck als Flächenlast, und 4 für cf-Beiwerte als Resultierende: 2 für Sog und 2 für Druck, jeweils bei ¼ der Breite anzusetzen. Ich begrenze mich nur auf 2 Lastfälle für Sog: cp-Beiwert und cf-Beiwert. Nur zu meiner Frage: in der Norm steht, dass die cp-Beiwerte (Flächenlast) für die Bemessung der Dachhaut und deren Verankerung anzuwenden sind. Was ist mit den Unterzügen und Stützen? Den Ansatz von cf-Beiwert (Kraftbeiwert) finde ich nicht sinnvoll, da es gar nicht möglich ist, weil der Wind als Flächenlast auftritt, und daher, so denke ich, dass der cf-Beiwert für die Stabilität am äußeren System anzuwenden ist: z.B. Lagersicherheit. Oder liege ich hier falsch? Zur Erläuterung: ich habe ein freistehendes Pultdach, Neigung 10°, der auf 2 Stützen ruht. Bei der Lastermittlung mit cp-Beiwerten (Flächenlast) kommt eine maximale Zugkraft in der Stütze von 30 kN, wenn ich mit cf-Beiwert rechne, kommt eine Zugkraft von 43 kN. Die 43 kN würde ich für den Nachweis der Lagersicherheit nehmen und das Fundament schwer , wie es erforderlich ist, machen. Den Anschluss des Stützenfusses an das Fundament auch. Muss ich aber die Stütze und den Anschluss des Stützenfusses an die Stütze für die 43 kN bemessen? Was ist mit den Riegeln/ Unterzügen ? Oder sind die 30 KN für die Stützenbemessung maßgebend ? Danke voraus, Grüße, Sergej |
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Es ist so wie du es schreibst... genau dieses Thema wurde vor ein paar Wochen diskutiert, kuckst du hier:
diestatiker.de/forum/4-statik-tragwerksp...g-nach-eurocode.html |
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Hallo cebudom,
Danke für die Antwort und Hinweis ![]() Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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