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Liebe Kollegen,
in einem Fertighaus Typ FH E 108 des VEB Fertighausbau Neuruppin, Baujahr ca. Mitte der 80er Jahre, soll in der tragenden Mittelwand in Längsrichtung ein deckenhoher Durchgang von 2 m Breite realisiert werden. Die Wände wurden in zeitgenössischer Holzständerbauweise errichtet und es ist davon auszugehen, daß die betroffende Wand auch für die Aussteifungsberechnung des EFH herangezogen worden ist. Ist jemand im Besitz einer Typenstatik des Fertighauses Typ FH E 108 oder eines ähnlichen EFH dieser Zeit in Holzständerbauweise und kann sie mir zukommen lassen ? Vielen Dank im voraus und beste Grüße, M.Brandt ! |
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Hallo
da sollte doch mindestens ein Exemplar in jedem Bauamt der Umgebung vorhanden sein.... ..
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Meinst Du, man hat damals sowas gemacht? P.S.: erste mir bekannte Abhandlung über Aussteifung im Holzhausbau kommt aus dem Jahre 1982 (Cziesielski in bauen mit holz)
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Hallo Andreas
danke für den Tipp, ein entsprechender Antrag beim Bauamt wurde nun eingereicht. Gruß, Michael ! |
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Hallo Jens,
inzwischen wurde die Beplankung im Bereich des geplanten Durchbruchs teilweise entfernt, die Holzständer im Abstand von 40 cm haben z.T. lediglich eine Dimension von 40 / 90 mm. Die Konstruktion macht einen sehr labilen Eindruck, da kann ich mir nicht vorstellen, daß bei einem Typenhaus auf den Nachweis der Aussteifung verzichtet wurde. Gruß, Michael ! |
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Die Frage für mich war, ob eine Aussteifungsberechnung damals schon "Stand der Technik" war. M.E. hat Prof. Cziesielski aus Berlin (West) 1982 erstmals dafür einen Vorschlag für eine Aussteifungsberechnung gemacht. Wenn ich das richtig sehe, ist das ein Haus in der DDR. Die DDR hatte damals zwar gute Ingenieure, aber dahingehend waren sie auch nicht besser.
Du wirst es ja in der Statik sehen (oder auch nicht). Bei der Aussteifung kommt es nicht unbedingt auf die Ständerquerschnitte an, sondern eher auf die Platte (Lochleibung) und die VMs und VM-Abstand. Aber nichtsdestotrotz sollte man, wenn man eine Wandteil entfernt, das aussteifen könnte, die Aussteifung überprüfen. Ggf muss man neu rechnen oder -naja- eigenverantwortlich schätzen. Verankerung nicht vergessen! |
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