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Freistehende Bewehrung bis welche Höhe? 17 Sep 2015 12:25 #56525

hi,

mmue schrieb: ..

das ist keine grundleistung...

.. HOAI Anl. 14.1 Lph 6
.. HOAI Anl. 14.1, Lph. 3, Grundleistungen Ziff. c)


du hast bzgl. dieser passagen der hoai eine sehr individuelle interpretation ;)

das

Darunter fallen i.d.R. auch die Angaben für a) Verbindungsmittel (z.B. geschraubte Bew.-Stöße) oder b) Hinweise zu erforderlichen Bauhilfskonstruktionen wie bockartige Gerüste als Halterung von Bewehrungen, die aufgrund ihrer Länge im Wind hin und herpendeln

steht so überhaupt nicht in der hoai 2013 (bzw den anhängen).
aha - du hast eine andere fassung der hoai ..

nebenbei: solche "lösungen" in die statik schreiben .. naja,
bei manchen ist sowas wohl bisher gut gegangen .. meine erfahrung
ist, alles, was ein "bisschen" vom DAU-detail abweicht, ist dem
bauherren und dem objektplaner nachvollziehbar (in doppelter hinsicht)
zu kommunizieren. meine bauherren lesen keine statik ;)

in lph 3 wird eigentich klar, wie gut oder schlecht bauteile funktionieren,
wenn dann DAU-inkompatibel gelöst wird, ist das spätestens im protokoll
zu lph 3 verschriftlicht - wenn man´s für nötig hält.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Freistehende Bewehrung bis welche Höhe? 17 Sep 2015 14:47 #56528

Mann Mann Mann.......

Wie soll denn ein Statiker erkennen, welche Bewehrungsführung für welche Firma unter welchen
Umständen zu Problemen führen könnte.
Der frisch gegründete 2-Mann Rohbaubetrieb aus Kattenvenne geht doch anders an so eine Stützenbewehrung ran, wie
die knüppelharte Biegerkolonne von Hochtief, Bilfinger oder Strabag....

Wenn ich einen Bewehrungsplan erstelle, sorge ich dafür, das dass was ich zeichne auch vor Ort umgesetzt werden kann.
Sonst wäre ich ein schlechter Konstrukteur.
Wenn dann die entsprechende ausführende Firma ein Problem hat, steht unten rechts auf dem Plan meine Telefonnummer, und ich erkläre gerne wie ich mir die Umsetzung vorgestellt habe. Da kann man auch nur bei lernen....und das macht auch Spass sich mit den ausführenden auseinanderzusetzen....

Diese typisch deutsche bürokratensch.....diskussion kann ich echt nicht mehr hören..... alle meinen wenn ich bei
einer Detailskizze mal die falsche Strichstärke genommen habe, stehe ich mit einem Bein im Gefängniss....
Kann doch wirklich nicht mehr war sein.....
Durch diese ganze Regelungswut haben wir doch unseren ganzen Berufsstand kaputt gemacht.
Wer von euch traut sich denn heute noch mal etwas abseits der Normierung auszuprobieren...??
Ausschließlich seinen Ingenieursverstand zu benutzen....
Früher durfte man mal etwas ausprobieren.... dann ging was schief... und beim nächsten mal machte man es besser...!
Wie will ich denn neue Dinge erfahren und entwickeln, wenn ich mich selbst so einschnüre.....

Was bedeutete der Begriff Ingenieur Anfang des 20ten Jahrhunderts, und was heute...?

Gott Sei Dank, wussten die Bauingenieure früher gar nicht was eine "Grundleistung" ist, sonst gäbe es heute
weder Computer noch Flugzeuge....!!


sorry ..... unsere Kaffeemaschine ist kaputtgegangen.....brauche Koffein....musste mich irgendwie abreagieren....... :blush:
..

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Freistehende Bewehrung bis welche Höhe? 17 Sep 2015 14:49 #56529

Hallo,

[

Du hast bzgl. dieser passagen der hoai eine sehr individuelle interpretation


Nö.

Ich weiß nicht, ob du das noch so locker siehst, wenn die Baustelle stillsteht, weil die betreffenden Leistungen (hier: Verschraubungen oder Hifskonstruktionen für die Bewehrung) nicht ausgeschrieben und daher nicht beauftragt wurden. Und das wird man ggf. dem TWP ankreiden, denn er muß zuarbeiten für's LV (Lph. 6) bzw. konstruktiv wesentliche Dinge in Lph. 3 klären.

Ansonsten s. Post von Gustav.

Gruß
mmue

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Freistehende Bewehrung bis welche Höhe? 17 Sep 2015 15:04 #56531

mmue schrieb: Hallo,
bzw. konstruktiv wesentliche Dinge in Lph. 3 klären.


Das ist sicherlich nicht mit drin in LP3.
Von Detailplanung in Ausführungsreife steht da gar nichts.

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Freistehende Bewehrung bis welche Höhe? 17 Sep 2015 15:29 #56532

Also ich stoße immer wieder auf das Problem, dass keine Muffen im LV ausgeschrieben sind.
Und dann schaue ich in die Statik und sehe, dass Stützen schön gerechnet wurden: "Bewehrungsgehalt 8,7% Nachweis erfüllt"
Leider müssten schon hier beim erfahrenen Statiker alle Warnlampen aufblinken, denn Überlappungsstöße sind damit nicht mehr möglich. Bei solchen schlanken Stützen muss man den Architekten und den Bauherrn darauf hinweisen, dass es bezüglich der Stöße teuer wird. Also entweder dicke billige Stützen oder schlanke teure Stützen. Dieser Zusammenhang ist den meisten Architekten oder Bauherren nicht so ganz klar.
Bei einem Stückpreis von 30 Euro pro Muffe summiert sich das ganz schnell zu hohen Summen.

Entweder macht also der Statiker alle Stützen mit max. 4,5% Bewehrung, dann geht der Überlappungsstoß immer oder
wenn er höher geht, dann muss er das dem, der das LV macht sofort mitteilen, weil dann nämlich Muffenstöße unumgänglich sind.

Gute LVs enthalten immer eine Eventualposition Muffen. Man kann nämlich nie wissen, ob man irgendwo mal Muffen braucht.

Ich hatte das erst neulich wieder: ein 9-geschossiges Hochhaus, die Stützen extrem schlank, so dass man schon C50/60 brauchte und dann keine Muffen ausgeschrieben... Das gab nen sehr fetten Nachtrag im fünftselligen Bereich.

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Letzte Änderung: von IBSz.

Freistehende Bewehrung bis welche Höhe? 17 Sep 2015 17:42 #56534

hi,

IBSz schrieb: .. müssten schon hier beim erfahrenen Statiker alle Warnlampen aufblinken..


danke.

ich bin versucht, monty python zzu zitieren - aber ich bin kein
monty python fan, also spar ich mir das.
du hast auf jeden fall recht - und deswegen (nicht wegen einer
oimeligen stütze) und weil wohl auch ein paar der kollegen den
fall kennen, dass eine ausgelutschte stütze 25/25 mittels granit
und ankerschienen trallala auf 50/50 aufgeblasen wird, für die
tragwerksqualität (!!!) aber kein platz ist, muss man doch mal
eine lanze für das tragwerk brechen.

btw, es gibt natürlich fälle, wo, wenn man nur das bauteil für sich
sieht, nix anderes möglich scheint, als ein stahlgrab zu planen.
es gibt auch fälle, wo man, anstatt nur vor sich hinzustatiken,
die beteiligten ins gebet nehmen muss: wenn ich nicht für eine
sinnvolle konstruktion eintrete - wer dann?

@DeO:
vielleicht war gemeint "wesentliche Dinge in Lph. 3 konstruktiv
klären
" ? ;)
vielleicht ist das, was einer schreibt und was er meint nicht immer
kongruent :p
über den inhalt von lph 3 gab´s übrigens schonmal eine diskussion ..
wenn auch mit wenig beteiligten.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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