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Gast
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Hallo, normalerweise gehe ich hin und bestimme mit meinem Stabwerkprogramm nur die Schnittgrößen nach Th II.O. einschl. eines Lastfalls Imperfektion. Mit den dort ermittelten Schnittgrößen führe ich nun in meinem Stützenprogramm die Stabilitätsnachweise mit den oben genannten Systemlängen * 1,0. Bislang wurde das auch so immer akzeptiert, daher meine Frage. Ich kann die Nachweise zwar auch über das Stabwerkprogramm führen, allerdings finde ich den Ausdruck nicht gut, daher die jetzige Variante.
Die Wandriegel sollen nicht herangezogen werden. Der Traufriegel könnte evt. lt. Hersteller nach entsprechender Untersuchung herangezogen werden, allerdings soll das hier auch vernachlässigt werden. Gruß |
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Wenn für den KSNW der Stütze die Randmomente nach Th.II.O. angesetzt werden, dann kann man mit beta = 1.0 rechnen. Ich dachte, ihr führt den Nachweis mit den Werten nach Th.I.O. Da wird etwas durcheinandergebracht. Gabellagerung und seitliche Halterung sind zwei Paar Stiefel. Die Gabellagerung für den Hallenriegel wird in erster Linie durch die Querbiegesteifigkeit der Hallenstütze gebildet. Also z.B. bei einer Stütze IPE-360, L=5.00 m: EIz = 3*2.1*1040/5.0 = 1310 kNm Zwar ist das keine starre Gabel, die Federsteifigkeit ist aber in der Regel so groß, dass sie nahezu eine starre Gabel darstellt und somit theta = 0 liefert (ca. Null). Weiterhin: wenn eine Gabel vorhanden ist, dann ist es egal, ob die seitliche Halterung an dieser Stelle auf der Druck- oder Zugseite liegt. es |
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Letzte Änderung: von prostab.
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Hallo Prostab
![]() wir reden komplett aneinander vorbei. Sie schreiben vom Riegel! Ich von der Stütze. Das Wort Rahmenstütze habe ich sogar teilunterstrichen. Ihr post kam bestimmt nach einem langen Arbeitstag. Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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das war auch mein Gedanke, bzw. so stehts in der DIN, danke für die Bestätigung, ebenso ein dank an die anderen Poster. |
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hallo Möbius,
ACHTUNG !!! Hier geht etwas völlig daneben. Wenn Sie den Rahmen 2D rechnen einschl. II. Ordnung, dann entspricht das einem Stabilitätsnachweis in der Ebene. In dem Fall müssen Sie diese Schnittkräfte nur noch mit dem Sicherheitsbeiwert gammaM1=1.1 bemessen. In der schwachen Achse, quer zur Rahmenebene, müssen Sie natürlich einen Knicknachweis mit der Knicklänge der Nebenrichtung führen. Wenn die obere Halterung durch den Traufriegel vernachlässigt werden soll, dann kann es sich ja nur um einen Kragarm handeln. Dann beträgt der beta-Wert bei voller Einspannung am Fuß 2.0. Ist der Fuß nur elastisch eingespannt, dann kann im Extremfall auch ein beta-Wert von 3.6 herauskommen. Dieser Nachweis um die schwache Achse ist auf jeden Fall zu führen, es sei denn, die Stütze ist in der Rahmenwand durch Querriegel ausgesteift. Der BDKN ist nur in der Ebene zu führen - Stütze und Riegel - , da nur in dieser Richtung i.d.R. Belastung auftritt. Die Z- und Wandprofile können dabei evtl. eine Drehbettung bewirken, deren Federn bei der Ermittlung von Mcr angesetzt werden können. gruß dvog |
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JAU!
Darf ich ihnen hier im Forum mal eine Frage zu dem von ihnen da geschriebenen stellen? Ja? Dann erklären Sie doch bitte mal den Praxisbezug zu 2-Gelenkrahmenhallen OHNE obere Kopfhalterung in den Rahmenecken... Ist das Ihnen in Ihrer Berufspraxis schon mal vorgekommen? ![]()
Jau
Könnte eventuell.... Herr Dvog, das sind Sekundärbauteile. Für eine anrechenbare Drehbettung müssten die Wandriegel doch biegesteif angeschlossen werden... Da ist doch schon wieder kein Praxisbezug dahinter... das ist nur in Sonderfällen relevant. Sie helfen mit solchen Tipps den fragenden Jungingenieuren und Jungingenieösen nicht weiter Oder gibt es sowas in Ihrer Berufspraxis?
Wie immer: Gruß zurück ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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