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Es soll eine Rollstuhlrampe aus Alu-Quintettblechen bemessen werden. Infolge der flachen Neigung ergibt sich eine Stützweite von 3-4 m. Es handelt sich hier um den Eingangsbereich eines Privathauses.
Hierfür die übliche Verkehrslast von 3 kN/m² anzusetzen, sehe ich als überzogen an. Ich habe vor, über die Fläche mit 1-1,5 kN/m² bzw. mit 2 Einzellasten à 2,0 kN zu rechnen. Gibt es eine entsprechende Verordnung oder Norm für diesen Fall. Ich habe jedenfalls nichts gefunden. Danke für einen kollegialen Tipp. DT |
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.da wirst du auch nichts finden.
Warum zweifelst du 3 kPa an? Wenn die Rampe voll mit Personen ist kommen die doch locker zusammen grüße Thomas. |
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3,0 kN/m2
solche rampen werden auch gerne für möbelschwertransporte verwendet... |
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Hallo,
Mein früherer Chef pflegte zu fragen 'woher wissen Sie das?'. Vielleicht liegt's daran, daß es keine solche Quelle gibt. Jedenfalls keine, die es erlaubt, die alternativ anzusetzende Flächenlast außer Acht zu lassen. Gruß mmue |
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ich denke auch, das es da keine Diskussion geben dürfte die Nutzlast abzumindern.
Sei doch froh, wenn mal was eindeutig geregelt ist. ![]() Was machst du wenn der Bauherr Geburtstag hat. dann lädt der seine 4 Kumpels ein die auch im Rollstuhl sitzen. Die werden dann in Kolonne von Ihren schwergewichtigen Ehefrauen die Rampe hochgeschoben, (Dynamik...!) und haben jeder noch ein Fässchen Bier auf dem Schoss.... ![]() ..
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