hi,
für durchbiegungen gibts wenigstens empfehlungen - aber was ist mit
der schiefstellung, z.b. von stützen, die durch am kopf angeschlossene,
schiebende bauteile, eine auslenkung erfahren?
klar: ingenieurmässige betrachtung + vereinbarung mit dem AG ..
aber vielleicht gibts doch empfehlungsgrenzwerte -auch für zulässige
schiefstellungen- in der tertiärliteratur, die ich noch nicht gefunden
habe?
grüsse, markus