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Kippsicherung der Unterkonstruktion DIN 18807 20 Aug 2015 10:56 #56275

Hallo Zusammen,

ich habe ein Fachwerk einer Halle mit einem Trapezblech am Obergurt. Nach der alten DIN 18807 Teil 3 Absatz 3.3.3.8 ist bis zu einer Profilhöhe von h=200mm kein Biegedrillknicknachweis des I-Trägers (Obergurt) erforderlich.

Im EC3 finde ich dazu keine Aussage. Weiss jemand wie das im Eurocode behandelt wird.bzw. im nationalen Anhang?

Danke

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Letzte Änderung: von frojo.

Kippsicherung der Unterkonstruktion DIN 18807 20 Aug 2015 11:30 #56276

Hallo frojo,

obwohl DIN 18807-3 immernoch gültig ist, gilt Absatz 3.3.3.8 schon seit 2001 nicht mehr.
Siehe DIN 18807-3/A1:2001-05:

Anstelle der Regelung in Abschnitt 3.3.3.8 gilt folgendes:
Es gilt DIN 18800-2:1990-11, Element 309.
Zur Ermittlung der Drehbettung aus der Verformung des Anschlusses darf cu,A,k = 1,7 kNm/m angesetzt
werden, sofern kein genauer Nachweis erbracht ist.


Des Weiteren würde diese Regel nur bedingt bei Ihrem Beispiel greifen, da es eigentlich nur für Biegeträger gilt, deren Untergurt im Zugbereich liegt. Das trifft für den Unterflansch eines Fachwerkobergurtes aber i.d.R. nicht zu.
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Letzte Änderung: von Bealdor.
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