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Hallo Zusammen,
ich habe ein Fachwerk einer Halle mit einem Trapezblech am Obergurt. Nach der alten DIN 18807 Teil 3 Absatz 3.3.3.8 ist bis zu einer Profilhöhe von h=200mm kein Biegedrillknicknachweis des I-Trägers (Obergurt) erforderlich. Im EC3 finde ich dazu keine Aussage. Weiss jemand wie das im Eurocode behandelt wird.bzw. im nationalen Anhang? Danke |
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Letzte Änderung: von frojo.
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Hallo frojo,
obwohl DIN 18807-3 immernoch gültig ist, gilt Absatz 3.3.3.8 schon seit 2001 nicht mehr. Siehe DIN 18807-3/A1:2001-05:
Des Weiteren würde diese Regel nur bedingt bei Ihrem Beispiel greifen, da es eigentlich nur für Biegeträger gilt, deren Untergurt im Zugbereich liegt. Das trifft für den Unterflansch eines Fachwerkobergurtes aber i.d.R. nicht zu.
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Letzte Änderung: von Bealdor.
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