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@ KaiF:
Zweiter Absatz: Volle Zustimmung ![]() Erster Absatz: Unsere Aufgabe ist es, dem Bauherrn eine wirtschaftliche Konstruktion zu planen. Nebenbei schont das auch Ressourcen. Das Problem in Nutzungsklasse A ist, dass eine Rissbreitenbeschränkung nichts nützt, weil zunächst mal jeder Riss Wasser führen kann, und das erst nach der Selbstheilung (meistens) aufhört. Das ist nichts, was der BH in seinem Wohnzimmer haben will. Und die rissbeschränkende Bewehrung, verhindert keine Risse, sondern beschränkt nur die Breite. Wenn es irgendwie ein Problem mit Wasser durch Risse gibt, und ein Gutachter liest im WU-Konzept ( wenn es eins gibt): "Nutzungsklasse A und Entwurfsgrundsatz b", dann ist das Gutachten ganz schnell fertig. Ergo: So oder so sollte die Bodenplatte, bevor der Belag drauf kommt, kugelgestrahlt werden und alle Risse,die nach Trennriss aussehen, verpresst werden, es sei denn, der Wasserdruck steht schon an und man kann während der Bauphase die Selbstheilung beobachten. |
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Letzte Änderung: von diego.
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"... weil zunächst mal jeder Riss Wasser führen kann, und das erst nach der Selbstheilung (meistens) aufhört...."
Meines Wissens ist das so nicht mehr ganz richtig. Wenn ich das richtig in Erinenrung habe führen "kleine" Risse ("klein" ist abhängig von Druckgefälle) kein Wasser bzw. Feuchtigkeit (google mal nach "Feuchtetransport DafStb). Feuchteschäden sind im wesentlichen auf das austrocknen der Stahlbetonbauteile zurückzuführen, und diese Feuchtigkeit muß abgeführt werden. |
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Samstags im Wohnzimmer hab ich keinen Zugriff auf die Wu-Richtlinie, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die bekannte Tabelle mit Druckgefälle und Rissbreite eine Überschrift im Sinne von "Rissbreiten bei denen eine Selbstheilung erwartet werden kann" hat.
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@diego
ja, das ist schon korrekt, mit der "Selbstheilung". Ich bin nur bisher davon ausgegangen, daß bei geringen Rißbreiten (0,1 bis 0,2 mm, je nach Druckgefälle und entsprechenden Bauteildicken) dort nicht "literweise" das Wasser durchläuft. Außerdem weiß ich nicht, ob kleine Risse überhaupt zuverlässig verpresst werden können. Aber unabhängig davon, das Problem mit der "Baufeuchte" bleibt für ein paar Jahre. |
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hi,
die preisfrage: wen geht´s an? den objektplaner, der grundlagen zu klären und den bauherren zu beraten hat - auch bzgl. abdichtungskonzept (lph 1). das ist doch ein bisschen mehr, als nur ein hingeraunztes "WW" oder "bitumenbahnen 2-lagig" - oder, gerade erlebte realität, klares "weggucken". in dem rahmen (sagt auch die wu-rili) ist auch "baufeuchte" und deren verbleib zu klären. bar jeglicher technischen kompetenz bzw. fortbildungsbereitschaft ist das schwierig .. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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hallo sebastian,
für ausgebauten wohnraum ist eine weisse wanne nicht ausreichend, wg. kapillarfeuchte oder so. bauherr darf aussuchen: richtlinie weisse wann in österreich, oder dichtungsfirma (zb. zementol), oder trial on error mit geplantem risse verpressen. weiter sagt die richtlinie weisse wannen in ö: risse können nicht restlos ausgeschlossen werden, deshalb ist das verpressen von rissen ein teil der richtlinie (oder so ähnlich) in ö kannst du es auch mit dem bewehrungsatlas nach fritsche machen. das ergibt meistens dn10/e=15 |
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