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Unterspülschutz, Brückenwiderlager

Unterspülschutz, Brückenwiderlager

22 Juni 2015 16:45
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Hallo,

bei einer kleinen Brücke über ein en Bachlauf taucht die Frage auf, wie tief denn ein Unterspülschutz der Widerlager (hier: Spundwände, Baugrund Sand) mindestens reichen sollte.

Hatte mal im Kopf, daß ein Mindestmaß von 3 m nicht unterschritten werden sollte, kann das aber nicht als Vorschrift, Richtlinie o.ä. finden.

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruß
mmue

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Re: Unterspülschutz, Brückenwiderlager

25 Juni 2015 17:57
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Hallo,

hat keiner eine Idee zum Unterspülschutz?

Gruß
mmue

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Re: Unterspülschutz, Brückenwiderlager

25 Juni 2015 18:32
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also bei uns in der gegend gibts eine behörde, die nennt sich wasserbauamt und die gibt das vor, weil sie verantwortlich sind für ihre bäche.

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Re: Unterspülschutz, Brückenwiderlager

26 Juni 2015 11:26
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Hallo morten,

Das 'Wasserbauamt' sagt dazu nichts, weil nicht Auftraggeber, sondern nur Genehmigungsbehörde in wasserrechtlicher Hinsicht (was hier nicht zur Debatte steht).

Der AG (Gemeinde) hat kein entspr. Fachpersonal und sagt daher auch nichts außer, daß es fachtechnisch einwandfrei sein muß. Aber was heißt das nun hinsichtlich des Unterspülschutzes?

Hat keiner eine Idee?

Gruß
mmue

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Re: Unterspülschutz, Brückenwiderlager

26 Juni 2015 12:23
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ich kann mich auch täuschen, aber bei uns (in ö) gibt die "genehmigungsbehörde in wasserrechtlicher hinsicht" durchaus dinge vor, wie freibord, und mindestfundierungstiefe, und zwar als bescheidauflage.

liegt vielleicht auch daran, dass es in geneigtem gelände nicht nur liebliche bächlein gibt....

und die erforderliche fundamenttiefe kann durchaus stark variieren, je nach gewässer. dadurch sind allgemeingültige aussagen zum kolkschutz nicht zwingend zielführend.

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Re: Unterspülschutz, Brückenwiderlager

26 Juni 2015 12:30 - 26 Juni 2015 12:31
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Entweder aufwendige hydraulische Nachweise, die aber bei einer kleinen Brücke (da hab ich max. 10 m Stützweite vor Augen) kaum einer bezahlen will.
Oder konstruktiv erschlagen. Die sowieso vorgesehenen Spundwände drin lassen und später auf OK Fundament abtrennen. Falls das nicht gewollt ist, musst Du das Bachbett so sichern, dass es nicht soweit auskolken kann. Sprich: die dann üblichen Herdschwellen ober- und unterstrom der Brücke vorsehen. Wenn der Naturschutz mitspielt, darfst Du die Sohle auch noch zusätzlich befestigen.
Oder alternativ den ganzen Haufen über Pfähle gründen.
Eine zahlenmäßig untermauerte Vorgabe für die Gründungstiefe wirst Du in keiner Vorschrift finden.

Was sagt der Baugrundgutachter dazu?

Genehmigungsbehörde ist hier i.d.R. der Straßenbaulastträger selbst, Wasserbehörde gibt nur Stellungnahme ab. Prüfstatik sollte klar sein. Oder ist das eine private Brücke für Bauer Schorsch zwischen Hof und Acker?
Letzte Änderung: 26 Juni 2015 12:31 von KaiF.

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