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1. Ich soll den Nachweis der Gebäudeaussteifung (Abtragung der horizontal und vertikal einwirkenden Lasten) für ein Bürogebäude in Stahlskelettbauweise führen. Zur Stabilisierung des Tragwerks und zur Weiterleitung der Horizontalkräfte dienen Rahmen mit biegesteifen Ecken (keine Verbände, da Glasfassade). Ist die Nachweisführung prinzipiell die gleiche wie im Massivbau?
2. Wie wird die Ein- und Weiterleitung der Kräfte von einer Aluminium-Glasfassade in den Baukörper nachgewiesen? Hat jemand vielleicht Beispielrechnungen an die man sich halten kann? |
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Ginge natürlich fast von alleine mit einem Superraumstabwerksprogramm, wenn man ein solches aber nicht hat, muss man halt die Steifigkeiten der einzelnen (ebenen Rahmen) ermitteln (mit Einheitslast etc) und dann Windlasten und Horzontallasten aus Schiefstellung entsprechend den Steifigkeiten verteilen (evtl. Ausmitte des Lastangriffs beachten). Literatur mit Rechenbeispiel (aber halt mit Wandscheiben, geht aber genauso) z.B. Hahn: "Durchlaufträger, Rahmen, Platten und Balken auf elastischer Bettung"
Viel Erfolg Wolfgang |
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Hallo,
Zu 1: Ich schließe mich Wolfgang an. Ein Beispiel zur Lastermittlung für die einzelnen Aussteifungselemente findest du in Schneider BT Aufl. 14, S. 5.39 ff. Voraussetzung sind hier als Scheiben wirkende Geschossdecken. Bei der Aussteifung mittels biegesteifer Rahmen ist unbedingt auf die Horizontalauslenkung zu achten (mindestens auf H/150 begrenzen). Zu 2: Eine Aluminium-Glassfassade gibt die Windlasten über die Scheiben an Aluminiumpfosten und -Riegel ab. Die Pfosten sind dann in der Regel an den Geschossdecken befestigt. Als Lastansatz gilt der Winddruck als Gleichlast in der jeweiligen Geschossdeckenebene. Lasteinflußbreite = halbe Geschosshöhe oberhalb + halbe Geschosshöhe unterhalb. |
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